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in welchen ſie in Mathematik, Phyſik, Handelsgeographie, im Franzö⸗ ſiſchen und im Zeichnen Unterricht erhielten, worüber ſich das Nähere in der unter II. nachfolgenden Ueberſicht findet.
Um jedoch dieſe Anordnung auf eine zweckmäßige Weiſe weiter auszudehnen, namentlich auch die Beſchaffenheit des Schulgebäudes näher zu prüfen, kam Herr Regierungsrath Seebode ſelbſt am 12. Auguſt hierher, und verweilte 5 Tage in unſerer Mitte. Unter dem 26. October erfolgte darauf von Seiten Hoher Landes⸗ regierung die Eröffnung, daß nach Hoher Miniſterial⸗Reſolution vom 20. October, „die Organiſation der Gelehrtenſchulen, insbeſondere die Verbindung von Real⸗ Claſſen mit dem Pädagogium zu Dillenburg betreffend“, das Pädagogium zwar auch fernerhin als Gelehrtenſchule fortbeſtehen, und der Lehrplan desſelben in dieſer Be⸗ deutung dem Lehrplane der vier unteren Claſſen der Gymnaſien conform erhalten werden ſolle; daß aber mit demſelben Real⸗Claſſen zu verbinden ſeien, und zwar in der Weiſe,„daß die nichtſtudirenden Schüler von einem gewiſſen Lebensalter an von der Theilnahme an dem Unterrichte in den alten Sprachen entbunden werden, und dafür in beſonderen Stunden einen verſtärkten Unterricht in den neueren Sprachen, Mathematik und Naturwiſſenſchaften erhalten.“
„Da nun nach dem revidirten Lehrplane der Unterricht in dem Griechiſchen mit verſtärkter Stundenzahl erſt in der oberſten Claſſe des Pädagogiums zu beginnen hat, ſo ſoll bis dahin, alſo in den drei unterſten Claſſen, der Unterricht für Stu⸗ dirende und Nichtſtudirende durchgängig gemeinſchaftlich bleiben, neben der oberſten Claſſe aber eine Parallel⸗Claſſe für letztere errichtet werden. Die Dispenſation der Nichtſtudirenden von der Theilnahme an dem Unterrichte im Griechiſchen verſteht ſich hierbei von ſelbſt. Ob und in welchem Maße dieſelbe auch auf den Unterricht im Lateiniſchen ausgedehnt werden kann, ſoll in Vergleichung mit den Einrichtungen bei dem Realgymnaſium zu Wiesbaden noch einer näheren Prüfung unterworfen, dagegen, um die Einrichtung wirklich erfolgreich zu machen, auf eine Fortſetzung des Unterrichts für Nichtſtudirende in mindeſtens zwei weiteren Jahres⸗Curſen Bedacht genommen werden, vorausgeſetzt, daß eine hinreichende Schülerzahl zur Theilnahme ſich findet, und ſomit das Bedürfniß ſich practiſch näher feſtſtellt.“
Derſelben Hohen Verfügung gemäß wird dieſe Erweiterung der Anſtalt durch Real-Claſſen mit dem Beginne des neuen Schuljahres 1847/48 Statt haben.—
Auf die Frequenz des Pädagogiums mußten die an anderen Orten des Herzogthums und des benachbarten Auslandes in neueſter Zeit theils erweiterten theils neu errichteten verſchiedenen Bildungsanſtalten auch in dieſem Schuljahre einen nachtheiligen Einfluß üben. Von den am Schluſſe 1845/46 vorhandenen 41 Schü⸗ lern traten zu Oſtern 1846 9 aus. Statt derſelben wurden bei der Wiederer⸗ öffnung des Unterrichts 8 und im Herbſte noch 2 neue Zöglinge aufgenommen,


