gründet, daß, während für die Knaben zur Erreichung höherer Bildungs⸗ ziele durch das Vorhandenſein von Gymnaſium und Realſchule genügend geſorgt ſei, es für die Mädchen hier bis jetzt noch an jeder ſtaatlichen oder ſtädtiſchen gleichwertigen Anſtalt fehle, obwohl deren Erziehung und Fort⸗ bildung nicht minder wichtig ſei als die der Knaben. Die zur Zeit in Mainz beſtehenden Privatinſtitute ſeien nur in beſchränktem Maße zur Befriedigung des vorhandenen Bedürfniſſes geeignet, da es ihnen„an der durchaus not⸗ wendigen Stabilität im Lehrperſonal“ fehle, ſie keinen einheitlichen Lehrplan beſäßen und ihre Anterrichtsräume nicht derart beſchaffen ſeien, wie ſie im Intereſſe der lernenden Jugend gewünſcht werden müßten. Dazu komme das hohe Schulgeld, welches die Privatinſtitute, um überhaupt beſtehen zu können, zu fordern genötigt ſeien, das aber von ſehr vielen Eltern nicht gezahlt werden könne.„Jeder Steuerzahler in unſerer Vaterſtadt trage gerne zur Aufbringung der für die Erhaltung der unentgeltlichen Volksſchulen notwendigen, ſehr erheblichen Mittel bei; dafür dürfe er aber auch andererſeits erwarten, daß ihm ſeitens der Stadt, eventuell unter Beihilfe des Staates, die Möglichkeit geboten werde, ſeinen Töchtern gegen Zahlung eines mäßigen Schulgeldes eine höhere Bildung geben zu laſſen.“ Schließlich wurde darauf hingewieſen, daß bei dem zu erwartenden ſtarken Beſuch einer ſtädtiſchen Höheren Mädchen⸗ ſchule die laufenden Koſten wohl aus dem Schulgelde beſtritten werden könnten, ſo daß öffentliche Mittel wohl nur für die Beſchaffung und Anter⸗ haltung des Lokals in Anſpruch zu nehmen ſeien, und daß die Errichtung einer Höheren Mädchenſchule ſich in allen Städten, ſelbſt kleineren als Mainz, als eine ſegensreiche Maßregel erwieſen habe.
In der Stadtverordnetenverſammlung vom 23. April 1884 wurde dieſes Geſuch dem Schulausſchuß zur Begutachtung überwieſen.
Am 12. Mai 1884 legte alsdann der geſchäftsführende Ausſchuß in einer zweiten Eingabe der Großh. Bürgermeiſterei ſowie der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung den„Entwurf eines Voranſchlags der laufenden Rechnung einer Höheren Mädchenſchule“ vor, wie er„auf Grund der Rechnungsergebniſſe gleicher Anſtalten in Darmſtadt, Gießen und Wiesbaden unter gebührender Berückſichtigung der lokalen Verhältniſſe zuſammengeſtellt“ war. Darnach ſollte die geplante Schule 10 Klaſſen haben; für die Mittelſtufe(Kl. 6— 4)
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Entwurf eines Koſtenvoran⸗ ſchlags.


