Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte und Kritik der Alexandersage. Auszug aus der syrischen Übersetzung des Pseudokallisthenes mit Beziehung auf den Text der griechischen Codices, sowie der lateinischen und armenischen Versionen : 1. Teil
Entstehung
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Exemplar des Werkes:NMonumenta Zahlerae der Gymnaſial⸗ ihe ſe überwieſen wird.

7. Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schulcollegiums vom 24. Juni 1872, daß bei dem hieſigen Gymnaſium von dem Dienſt⸗ antritte des demnächſt zu beſtellenden Schuldieners an 1) an Auf⸗ nahmegeld 1 Thlr., 2) an Tiſchanweisgebühr 1 Thlr., 3) an Austrittsgeld 1 Thlr, 4) an Schulgeld in der Prima und Se⸗ cunda 16 Thlr., in der Quinta 12 Thlr., in der Sexta 10 Thlr. erhoben werden.

8. Unter dem 30. Juni 1872 theilte dieſelbe h. Behörde Ab⸗ ſchrift eines Allerhöchſten Erlaſſes vom 22. Mai mit, betreffend die Erleichterung bei der Entrichtung von Cautions⸗SZuſchüſſen für diejenigen cautionspflichtigen Beamten, welche infolge von Gehalts⸗Aufbeſſerungen zur Erhöhung der beſtellten Caution ver⸗ pflichtet ſind.

9. Am 4. Juli 1872 verfügte der H. Miniſter der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten, daß die bei den Gym⸗ naſien und anderen höheren Unterrichts⸗Anſtalten beſtehenden religiöſen Vereine aufzulöſen, daß den Schülern dieſer Anſtalten die Theilnahme an religiöſen Vereinen direct zu verbieten, und daß Zuwiderhandlungen gegen dies Verbot diseiplinariſch, nöthi⸗ genfalls durch Entfernung von der Anſtalt zu beſtrafen ſeien.

10. Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schulcollegiums vom 7. Auguſt 1872, betreffend die Feier der Wiederaufrichtung des deutſchen Reiches am Tage der Uebergabe von Sedan(2. Septb.).

11. Verfügung derſelben h. Behörde vom 30. Auguſt 1872, wodurch auf die bei Theodor Fiſcher in Caſſel erſchienene Wand⸗ karte der K. Preuß. Provinz Heſſen⸗Naſſau ſowie des zur Rhein⸗ provinz gehörenden Kreiſes Wetzlar und des Fürſtenthums Waldeck, entworfen und gezeichnet von Dr. Heinrich Möhl, aufmerkſam gemacht wird.

12. Verfügung des H. Miniſters der geiſtlichen, Unterrichts⸗