Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte und Kritik der Alexandersage. Auszug aus der syrischen Übersetzung des Pseudokallisthenes mit Beziehung auf den Text der griechischen Codices, sowie der lateinischen und armenischen Versionen : 1. Teil
Entstehung
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70 II.

Ueberſicht

über die im Laufe des Schuljahrs von den vor⸗ geſetzten Behörden erlaſſenen Verfügungen, inſoweit der Inhalt derſelben von allgemeinem Intereſſe iſt.

1. Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schulcollegiums zu Caſſel vom 13. April 1872. Der bisherige Hülfslehrer Dr. Klippert wird zum 8. ordentlichen Lehrer am Gymn. ernannt.

2. Derſelben h. Behörde vom 13. April 1872. Der bisherige Hülfslehrer Römheld wird zum 9. ordentlichen Lehrer am Gymn. ernannt.

3. Derſelben h. Behörde vom 15. April 1872, wodurch der Hülfslehrer Steiger bis auf Weiteres mit Ertheilung des Turn⸗ unterrichts am Gymnaſium beauftragt wird.

4. Verfügung Sr. Excellenz des H. Miniſters der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten vom 18. Mai 1872, daß hinfort allgemein, ſoweit nicht beſondere Verhältniſſe, z. B. der Eintritt der beweglichen Feſte, eine andere Anwendung nöthig machen, der Schluß der Lectionen vor den Ferien nicht am Freitag, ſondern am Sonnabend, und ebenſo der Wiederanfang nicht am Dienünd ſondern am Montag erfolge.

5. Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schulcollegiums vom 12. Juni 1872. Im Falle einer Mobilmachung werden nur einzeln ſtehende wehrpflichtige Schullehrer, deren Stellvertretung nicht zu bewirken ſein möchte, nicht aber ſolche Lehrer, welche an Orten angeſtellt ſind, wo mehrere Lehrer fungiren und alſo eine Stell⸗ vertretung zu ermöglichen ſein dürfte, als unabkömmlich anerkannt.

6. Verfügung des H. Miniſters der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten vom 11. Juni 1872, wodurch ein