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land während ihrer Römerzüge glückliche Erfolge. Dem habsburgi- schen Geschlechte war es vor allen andern gelungen durch Erbschaft und Besitznahme ausgedehnten Länderbesitz zu erwerben; Carl IV. hatte die Lausitz, Schlesien und die Mark Brandenburg dem Hause Luxemburg erworben, so dass diese mit Böhmen ein abgerundetesGe- biet bildeten. Das Haus Baiern und die Burggrafen von Nürnberg (das Haus Zollern), die Grafen von Württemberg und Markgrafen von Baden, alle hatten eine Bedeutung erhalten, die braunschweigi- schen Lande dagegen waren durch viele Theilungen sehr zersplit- tert. Die Städte waren ihrer Kraft bewusst worden, gleichwie in Italien, mächtige Bündnisse(Hansa, rheinischer und schwä- bischer Städtebund, Städteverbindungen im Elsass) gaben ihnen Nachdruck.
Carl IV. wusste es zu ermöglichen, dass sein Schn Wenzel (1378— 1400 † 1419) sein Nachfolger wurde, nach dessen Absetzung folgte Ruprecht v. d. Pfalz(1400— 1410), Schwiegerschn Fried- richs V., des Burggrafen von Nürnberg, und diesem Sigismund (1410— 1427), König von Ungarn und Böhmen, Wenzel's Bruder, der auf kurze Zeit Jost, Markgraf v. Mähren(1410— 1411) zum Gegenkönig hatte; Uneinigkeit im Reich, Uneinigkeit in der Kirche, denn auch die geistliche Oberherrschaft wurde von drei Päpsten in Anspruch genommen, von Gregor XII., Benedict XIII. und Jo- hann XXIII. Die Kirchenversammlung zu Costnitz sollte die Kir- chenfragen erledigen und über Huss zu Gericht sitzen; die Vor- boten der Reformation wurden sichtbar.
Mit Albrecht II.(1437— 1439), Sigismunds Schwiegersohn, beginnt die Reihe der Kaiser aus dem Hause Habsburg-Lothringen, welche nur einmal durch Carl VII. von Baiern(1742— 1745) unterbrochen wird. Sein Nachfolger, Friedrich III., sass dreiund- fünfzig Jahre(1440— 1493) auf dem deutschen Throne, bis ihn dessen Sohn Maximilian I.(1493— 1519) bestieg. Locker war im gan- zen das Band, welches das deutsche Reich zusammenhalten sollte, weder im Innern eine einheitliche Organisation, noch nach Aussen eine machtgebietende Stellung, die Decentralisation war zu überwiegend, um das Gedeihliche einer Centralisation, die noch keinen uniformen Schematismus zur Folge zu haben braucht, zur Geltung kommen zu lassen. Die Rechtsunsicherheiten, welche durch das Fehdewesen und die Selbsthülfe vorhanden waren, hatte man durch verschiedene Land- frieden vergeblich zu beseitigen gesucht, unter Maximilian wurde nun
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