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Durch Vermittelung der Kirchen- undSchulcommission erhält die Anstalt unter dem 7. Juli das Rescript des Königl Pro- vinzial-Schulcollegiums vom 2. Juli, in welchem darauf aufmerksam gemacht wird, dass alle Eingaben von Lehrern an die vorgesetzten Aufsichtsbehörden der Unterrichtsanstalt in der Regel, wo nicht durch besondere Gründe eine Ausnahme gerechtfertigt erscheint, durch Vermittelung des Dirigenten der Anstalt und erforderlichen- falls von seinem Gutachten begleitet, einzureichen sind.
Die Gemischte Kirchen- und Schulcommission übermittelt unter dem 20. Juli eine Verfügung des Königl. Unter- richtsministeriums vom 14., von der das Königl. Provinzial-Schulcol- legium unter dem 15. Juli Kenntnis gegeben hat, betreffs einer Inspection des Turnunterrichts durch den ersten Civil-Lehrer der Königl. Central-Turnanstalt, Herrn Dr. Euler.
Das Königl. Provinzial-Schulcollegium sendet unter dem 10. August die schriftlichen Arbeiten der Abiturienten und die Prüfungsprotocolle der letzten Abgangsprüfung zurüick.
Dieselbe Behörde sendet ein älteres Rescript des Königl. Unter- richtsministeriums vom 17. August 1863, die Zusendung der Prüfungs- programme an die Centralbehörde zum Zwecke des Austausches be- treffend, und unter dem 19. August verfügt dieselbe, dass in Folge Hinzutritts mehrerer Lehranstalten zum Programmen-Austausch von jetzt ab 257 Exemplare der Programme(statt der früheren 247) einzusenden sind.
Die Königliche Telegraphendirection des Nord- deutschen Bundes theilt unter dem 21. Juli mit, dass eine Anzahl Telegraphen-Apparate zum verkaufe ausgesetzt seien und solche das Stück zu 10 Thlr. abgelassen würden.(Die Anstalt hat einen solchen für die Unterrichtszwecke angeschafft).
Zu der am Schlusse gegenwärtigen Halbjahrs stattfindenden Abgangsprüfung haben sich vier Schüler der Oberclasse gemeldet, deren schriftliche Arbeiten sind bereits erledigt und die mündliche Prüfung ist auf Donnerstag, den 23. September anberaumt worden.


