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Durch die gütige Vermittlung des Herrn L. Pincohs in Rotter- dam wird die Schule für die Waarensammlung ein vollständiges Sortiment der in den Handel kommenden Producte der Südwestküste Africas von der Africanischen Handelsgesellschaft zu Rotterdam erhalten, und Herr Leopold Schmidt(Firma Leybold & Schmaidt) hier wird zu dem nämlichen Zwecke die bei der Glas-, Thon- und Porzellanfabrication verwendeten Rohstoffe und die Fabri- cate in den verschiedenen Stadien der Herstellung zur Veranschau- lichung dieser drei Industriezweige verehren. Die Anstalt spricht für das Interesse, welches von den bezeichneten Seiten derselben an den Tag gelegt wird, hiermit öffentlich ihren Dank aus.
Das Königl. Provinzial-Schulcollegium verfügt unter dem 3. April d. J., dass an die Geh. Registratur des Königl. Ministeriums der geistl., Unterrichts- und Medicinal- angelegenheiten von jetzt ab nur 5 Exemplare der Schulpro- gramme einzusenden sind.
Dieselbe Behörde macht unter dem 3. Mai auf verschiedene Misstände aufmerksam, die sich in Preussen bei Aufnahme von Schülern ergeben haben, welche aus anderen Anstalten abgegangen sind, und verweist auf die bestehenden Verordnungen(vergl. Wiese, Verordnungen und Gesetze I. S. 178— 184).
Die Geheime Registratur des Königl. Unterrichts- ministeriums schickt unter dem 8. Mai von den am 18. April vorschriftsmässig eingesandten 126 Exemplaren des letzten Schul- programms 121 zurück, da in Folge der neuen Verfügung(s. oben) in Zukunft nur 5 Exemplare einzusenden sind.
Unter dem 3. und 25. Juni übersandte das Königl. Pro- vinzial-Schulcollegium zwei Erlasse des Königl. Unterrichts- ministeriums vom 24. Mai und 24. Juni den Turnunterricht an Schu- len betreffend.(Turnunterricht wird in der Handelschule nicht ertheilt).
Unter dem 8. Juni verlangt dieselbe Behörde Auskunft, ob und welche Zahlungen die Schüler ausser den in dem Etat aufge- führten noch zu entrichten haben, da es verschiedentlich vorgekom- men sei, dass von Schülern der unter staatlicher Leitung oder Ober- aufsicht stehenden Unterrichts-Anstalten noch sonstige Zahlungen (Zeugnis- und Prüfungsgebühren, Tintegelder u. s. w.) unstatthafter- weise gefordert würden.(Ausser dem Schulgelde haben die Schüler der Handelsschule keine Zahlungen zu leisten.)
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