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10% oder man sonst könne, sondern, wenn jemand tausend Gulden auf Zinsen gebe, so müsse der Zinsmann statt baaren Geldes Pferde, Kühe, Speck, Korn u. s. w. nehmen, was der Gläubiger sonst nicht los werden könne, was dann zu solch'hohen Preisen angerechnet werde, dass er dafür kaum 500 fl. baar löse; das wären freilich keine Strassenräuber noch Stuhlräuber sondern Hausräuber und Hofräuber.
Fasse man nun alles vom Wucher und unrechtem Zins zusam- men, so weiss Luther keinen besseren Rath als dem Gesetze und Beispiel Moses zu folgen, damit brächte man alles in Ordnung, dass man den Zehnten, oder wo es die Noth fordert, den Neunten oder Achten nehme, verkaufe, stifte und gebe. Auf solche Weise bekomme der Reichere in guten Jahren viel, in schlechten wenig, und trüge also mit dem Zinsmanne gemeinschaftlich Gefahr und Glück. So habe es ja auch Joseph von Alters her in Egypten vorgefunden, das sei von Anbeginn der Welt in Uebung gewesen und im alten Gesetze ge- priesen und bestätigt, als nach göttlichem und natürlichem Gesetz das allerbilligste. Wo aber Kauf oder Zins nicht auf Getreide ge- stiftet sei, sondern auf Häuser oder Raum, da könne man auch nach Moses gehen, indem man aufs Halbjahr halte und nichts auf ewig ver- kauft; man dürfe sich nicht schämen, dem jüdischen Gesetze zu folgen, denn es sei hier ja ebenso menschlich als nützlich.
Der Schluss lautet:
„Hierynnen sollten nu Keyser, Könige, Fürsten vnd Herrn wachen vnd yhr land vnd leutte ansehen, das sie hulffen vnd rieten, von dem grewlichen schlund des wü- chers, so hetten sie es auch deste besser. Das sollten die
Reychstage handelln, als der allernottigesten sa- chen eyne, So lassen sie solchs ligen, vnd dienen die weyl des Bapsts Pyranney, land vnd leut yhe lenger yhe mehr zu beschweren, bis das sie mal auch zuscheytern gehen mus- sen, das sie das land nymer ertra-— ge, sondern ausspeyen müsse. Gott gebe yhn seyn segn lie- cht vnd gnade Amen.
schen Umschlag, so in Sachsen anetlichen Orten in Uebung ist“ mit der Bemerkung, dass dieser Theil in den Ausgaben von 1519 und 1520 nicht enthalten sei. Die von mir benuzte Originalausgabe von 1524(s. zu Ende diese Aufsatzes) hat zwar diesen Theil, jedoch ohne Ueberschrift.


