Aufsatz 
Dr. Martin Luther's "Von Kauffshandlungen vnd Wucher" vom Jahre 1524
Entstehung
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Von dieser Schrift giebt es nach der durch Plochmann und Irmischer veranstalteten Ausgabe von Luthers Werken fünf älteste Drucke. Der von mir benutzte ist der daselbst unter 1 aufgeführte mit dem in einer Einfassung befindlichen Titel:

Von Kauffshand- lung vnd Wu- cher. Martinus Luther. Vuittemberg. 1524. Am Ende unter dem oben angegebenen Schlusse(unter Amen): Gedruckt zu Wittemberg durch Hans Lufft.

Die 9 Bogen sind mit A]J bezeichnet, die Seiten nicht num- merirt, das Format ist Quart, die letzte Seite leer.

Mit dem Handel kann Luther sich gar nicht befreunden, er wirft alles zusammen, ob es sittlich zu billigen ist oder nicht; nach Anschauungen der damaligen Zeit glaubte man vorherrschend, der Gewinn des Kaufmanns sei ungerechtfertigt oder müsse und könne auch durch obrigkeitliche Taxen bestimmt werden. Dass je nach Weg und Wetter die Transportkosten der Waaren sich ändern können, sieht Luther ein, er spricht auch fortwährend von der Gefahr des Kaufmanns, auch der Kaufmann sei ja seines Lohnes werth u. dgl., aber doch kommt er immer wieder zu dem Schlusse, dass der Han- del doch gar zu viel Mislichkeiten, Betrug, Unredlichkeiten und Schaden aller Art mit sich bringe. Die Besorgnis, dass der Handel das Geld zum Lande hinaustreibe und das Volk dadurch verarme, lag zu sehr in jener Zeit begründet, als dass Luther darüber hätte anders denken sollen, und das Beispiel Spaniens, welches ja zu seiner Zeit so bedeutende Zuflüsse an Edelmetallen aus der neuen Welt erhielt, verblendete die Menschen, wie ja selbst heute noch viele die Befürchtung haben, wenn Gold und Silber ausgeführt würden, so werde das Land arm. Das Wesen des Credits, dessen segensvolle Wirkung verkannte Luther vollständig, nur die Schattenseiten und der Mis- brauch standen ihm vor Augen. Ueberall wittert er Unredlichkeiten, Uebervortheilungen und Wucher. Dass durch Capitalbenutzung das Capital sich mehre und Einkommen gewähre, erkannte er, begriff auch, dass das Todtliegen von Capital nichts nütze, sowie er die Ge- fahr des Kaufmanns bei seinen Handelsunternehmungen erkennt, so