Aufsatz 
Dr. Martin Luther's "Von Kauffshandlungen vnd Wucher" vom Jahre 1524
Entstehung
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Es vereinigten sich auch einige Kaufleute, die gewisse Waaren allein führten, um Vorräthe zusammenzukaufen und dann zu über- eingekommenen hohen Preisen wieder zu verkaufen. Das Geschäft betrieben namentlich und am gröbsten englische Kaufleute, wenn sie englisches oder lündisches Tuch verkauften. Man behaupte, sie hielten in einer Stadt einen besondern Rath, der die Preise fest- setze, der Oberste derselben heisse der»Koyrtmeister«, welcher kein geringeres Ansehen als ein Fürst habe.

Er will auch noch mittheilen, dass es vorkomme, ein Kaufmann verkaufe auf sechs Monate Pfeffer oder dergl., wissend, der Käufer müsse die Waare sofort wieder an den Mann bringen, um baares Geld zu bekommen. Habe er nun zu 12 Gulden verkauft, so schicke er zu dem Abnehmer andere, welche die Waare zu 8 Gulden wie- der kauften, während der gewöhnliche Marktpreis vielleicht 10 Gulden wäre, so geschehe es, dass er also hinten und vorn verdiene.

Durch derartige Dinge werde das Kaufen auf Credit gefördert und der Credit überspannt, sodass daraus dann die grössten Mis stände hervorgingen, so auch, dass die Schuldner sich vom Kaiser oder den Statthaltern ein Quinquenell auf 2 oder 3 Jahre(Mora- torium auf eigentlich 5 Jahre) geben liessen.

Kaufleute und Capitalisten sollen nicht mit einander in Ge- sellschaft treten. Ein Capitalist gebe einem Kaufmanne vielleicht 2000 fl. Einlagecapital und bedinge sich dafür jährlich 200 fl. Zins, der Kaufmann hoffe, mit dem Gelde wohl 300 fl. zu verdienen, doch das sei ein rechter Wucher, denn der Kaufmann sei seines Gewinnes ja nicht sicher. Auch gegen Compensationen eifert Luther, da sie nur auf das Verderben des Schuldners hinausliefen.

Hierauf spricht er sich gegen die Betrügereien aus, die auf die Weise gemacht würden, wenn Kaufleute ihren Waaren durch Lagerung in feuchten Räumen ein grösseres Gewicht geben oder »das hübsthe vnden vnd oben, vnd das ergeste mitten ynne« legten.

Trotz aller solcher Misbräuche führten aber die Kaufleute grosse Klage über die Edelleute oder Räuber, welche sie gefangen nähmen, schlügen, brandschatzten, beraubten u. s. w., während die Kaufleute sich als heilige Leute hinstellen wollten. Man dürfe sich indess nicht wundern, wenn Gott in derartiger Weise Recht hand- habe, dass er mit Unrecht gewonnenes Gut mit Unrecht wieder rauben lasse. Damit solle den Strassenräubern und den Strauchdieben keineswegs das Wort geredet werden, es sei Schuld der Landes- fürsten, dass die Strassen nicht rein gehalten würden, aber dieselben