Aufsatz 
Dr. Martin Luther's "Von Kauffshandlungen vnd Wucher" vom Jahre 1524
Entstehung
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und auf allen drei Gebieten entstanden Umgestaltungen, sodass der Begriff der-Reformation⸗», wenn auch vorzugsweise auf das reli- giöse Gebiet bezogen, nicht minder für die beiden anderen Geltung hat. Was namentlich unseren grossen Reformator Luther betrifft, der in seiner kräftigen Weise, ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen, jedes Ding bei dem Namen nannte, der demselben nach seiner Ansicht gebührte, so sah er überall, was Noth that, und redete und schrieb ſiber die Gebrechen seiner Zeit. Bei den Alten stand der Handel in schlechtem Anschen: der Gott der Kaufleute war zugleich der Gott der Diebe, er vereinigte hiermit auch die Functionen des Götterboten, und erhielt dadurch wieder eine respectabele Stellung in der Götterwelt, aber von Aristoteles an finden wir weder einen Griechen noch einen Römer, der dem Handel das Wort geredet hätte. Man sah wohl die guten Folgen desselben, betrachtete ihn aber doch mehr als ein nothwendiges Uebel, und der Schlusssatz lautete immer, dass der leicht erzielte Gewinn und erworbene Reichthum das Ge- müth verhärte und die Menschen verderbe. Die Nützlichkeit des Capitals wurde nicht erkannt, ja der eigentliche Capitalbegriff fehlte, und bereits die mosaische Gesetzgebung eiferte gegen das Zins- nehmen. Während das römische Recht zwar die Ausleihung von Ca- pital gegen Zins gestattete, aber Zinstaxen vorschrieb, finden wir im Mittelalter zum Theil die nämliche Ansicht verbreitet, zum Theil aber auch wieder wollte man von Zinsnehmen gar nichts wissen, betrachtete dasselbe als unchristlich, und von dem einen, wie dem andern Standpunkte aus, werden entgegenstehende Handlungen Wucher genannt, ja wir sehen sogar, dass einzelne den Gewinn des Kaufmanns so bezeichnen; der Kaufmann solle gar keinen Gewinn nehmen, sondern auf den Einkaufspreis nur noch die Unkosten rechnen und über diesen Betrag hinaus seine Waare nicht verkaufen. Wir dürfen uns nun um so weniger wundern, wenn Luther vor länger als 300 Jahren noch solche Ansichten äussert, wie wir sie in seiner Schrift Von Kauffshandlung vnd Wucher⸗ antreffen, wenn wir die Ansichten im Alterthume und im Mittelalter in Betracht ziehen und wenn wir beriicksichtigen, dass erst die neueste Gesetzgebung die Zinstaxen beseitigt. Nun endlich hört der demoralisirende Einfluss auf, den die bisherige Gesetzgebung auf das Volk Jahr- hunderte lang ausgeübt hat, der wirthschaftlichen Folgen gar nicht zu gedenken; demoralisirend deshalb, weil ein vernunftwidriges Ge- setz am natürlichsten zu Umgehungen auffordert, und weil alle Re- gierungen ohne Ausnahme das thaten, was den Unterthanen als Wucher