Aufsatz 
Johann Reinhold Forsters Bemerkungen auf seiner Reise um die Welt / Johann Rittau
Entstehung
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3) Vom hiesigen Geschichtsverein: Mitteilungen des Hanauer Bezirksvereins für hessische Geschichte und Landeskunde, Nr. 6.. 4) Von Herrn Professor Dr. Fliedmer hierselbst: dessen Lehrbuch der Physik sowie die neueste Auflage seiner Aufgaben aus der Physik(2 Teile). 3 5) Von dem Herrn Verfasser: Hattinger, die Welt in Bildern. Strassburg 1881. 6) Von der Weidmannschen Verlagshandlung: Dr. Max Rödigers deutsche Litteraturzeitung, I. Jahrg. 113. Für das Pelssche Legat(Bibliotheca pauperum): Von den Herrn Verlegern: Ellendt-Seyffert, lateinische Grammatile(2 Exempl.) 1876. Berlin, Weidmann. Saupe, Hauptregeln der griechischen Syntax 1867. Gera u. Leipzig, Kanitz. Seyffert, Tabellen der griechischen unregelmässigen Verba 1877. Dessau, Barth. Meyer u Koch, Atlas zu Caesars bell. Gall. 1879. Essen, Badeker. Ploetz, Elementargrammatik der französ. Sprache 1878; dessen Lectures choisies 19. Auflage 1878(4 Ex.); dessen Schulgrammatik 26. Aufl. 1878(4 Ex.) Berlin, Herbig. Schellen, Aufgaben für das theoretische und praktische Rechnen 13. Aufl. 1879. Münster, Coppenrath. Daniel, Leitfaden der Geographie 132. Aufl. 1880. Halle, Waisenhaus. Bönicke, Chorgesangschule 1. Teil 19. Aufl. Leipzig, Brandstetter. Wesener, Griechisches Elementarbuch 1. Teil 8. Aufl.(5 Ex.) Leipzig, Teubner. Paulsiek, deutsches Lesebuch für Vorschulen 1. u. 2. Teil. 1880. Berlin, Grote. Lhomond, Viri illustres. 8. Aufl. 1880. Stuttgart, Neff. Richter, Atlas für höhere Schulen, Glogau, Flemming. Eine Anzahl Schulbücber von Franz Limbert, Karl Henss und Wilhelm v. Mumm. Es schenkten für die naturwissenschaftlichen Sammlungen: 1) der Untersekundaner Karl Robert einen Feuersalamander; 2) der Untertertianer Otto Eberdt ein Taubenskelet und einen Hühnerschädel; 3) der Quartaner Georg He llwi g eine Wachtel, ein Rehgeweihe und einen Fuchsschädel; 4) der Sextaner Wilhelm Müller einen Steinkauz.

Verfügungen des Kgl. Provinzial-Schulcollegiums.

1) Vom 10. Juni 1880: Eine Ministerial-Verfügung vom 29 Mai ej., das Unwesen der Schüler verbindungen in den oberen Classen der höheren Lehranstalten betr, wird zur Kenntnissnahme und Nachachtung mitgeteilt. In derselben wird unter anderem in Erinnerung gebracht, dass Eltern auswärtiger Schüler verpflichtet sind, für die häusliche Aufsicht, in welche sie ihre Söhne zu geben beabsichtigen, die ausdrückliche Genehmigung des Direktors einzuholen, und dass der Direktor berechtigt ist, Pensionen zu verbieten, welche nach seiner Erfaurung den notwen- dig zu stellenden Forderungen nicht entsprechen. Es heisst dann weiter:

Verboten und strafbar sind alle Schülerverbindungen, zu welchen nicht der Direktor die ausdrückliche Genehmigung ertheilt und dadurch seinerseits die Verantwortlichkeit für ihre Haltung übernommen hat.

Die Strafbarkeit einer Verbindung oder eines Vereines wird dadurch nicht aufgehoben, dass an sich löb- liche oder untadelige Zwecke angegeben oder vorgeschützt werden; wohl aber steigert sich dieselbe nach dem Grade der in ihr erwiesenen Zuchtlosigkeit. 5

In jedem Falle ist über die Theilnehmer an einer Verbindung ausser einer schweren Carcerstrafe das consilium abeundi zu verhängen d. h. die an die Schüler und amtlich an deren Angehörige abzugebende Erklä- rung, dass bei der nächsten Verletzung der Schulordnung, welche nicht in erneuerter Theilnahme an einer Ver- bindung zu bestehen braucht, die Entfernung von der Schule eintreten muss.

Schüler, bei denen zu der Theilnahme an einer Verbindung noch erschwerende Umstände hinzutreten, mögen dieselben in der hervortretenden besonderen Zuchtlosigkeit des Verbindungslebens oder in ihrer eigenen Thätigkeit für Bildung, Leitung, Vermehrung der Verbindung, oder in hartnäckigem Leugnen oder in ihrer