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glieder die Gleichmäßigkeit der Beurtheilung bedroht zu werden ſchien. In den erſten Jahren ihres Beſtehens übte die Schulcommiſſion für Gymnaſial⸗Angelegenheiten einen nicht geringen Ein⸗ fluß, ſpäter beſchränkte ſich ihre Thätigkeit faſt ausſchließlich auf die Abhaltung der praktiſchen Prü⸗ fungen der Gymnaſialpraktikanten.
Eine verwandte Aufgabe, wie die eben genannte Behörde, hatte die„Ober-Schulcom⸗ miſſion“, welche 1849 aus fünf Mitgliedern(Regierungsrath Wiegand, Schulrath Vogt, Con⸗ ſiſtorialrath Meyer, Gymnaſiallehrer Rieß und Realſchuldirektor Gräfe) gebildet wurde. Auch ſie war vornehmlich berufen zur Begutachtung von Schul- und Unterrichtsangelegenheiten, welche das Miniſterium ihr zuweiſen würde; aber die Grenzen waren für ſie weiter gezogen, da ihre Thätigkeit ſich über das geſammte Unterrichtsweſen des Kurſtaates erſtrecken und ihr daneben auch innerhalb beſtimmter Grenzen ſelbſtſtändige Entſcheidungen zuſtehen ſollten. Sie hat aber keinen dauernden Beſtand gehabt: im Februar 1849 eingeſetzt iſt ſie ſchon im April des folgenden Jahres, bald nachdem Haſſenpflug das Miniſterium zum zweitenmal übernommen hatte, aufgehoben worden, worauf jene ältere Schulcommiſſion für Gymnaſial-Angelegenheiten, die nicht formell aufgehoben worden war, wieder auflebte und von Zeit zu Zeit, je nachdem ſich ein Bedürfniß zu Abhaltung der Prüfungen einſtellte, zuſammen berufen wurde.
Alle dieſe Commiſſionen hatten übrigens keine unmittelbare Einwirkung auf die Gymnaſien: ſie erließen nicht aus eigner Machtvollkommenheit Vorſchriften oder Verfügungen an dieſelben, ſondern wirkten nur durch die Vermittelung des Miniſteriums des Innern, ſofern dieſes auf die von jenen Commiſſionen geſtellten Anträge oder vorgelegten Gutachten einzugehen ſich bewogen fand.
Nach der Einverleibung Kurheſſens in die preußiſche Monarchie hatte das Gymnaſium zu Rinteln, ebenſo wie die übrigen heſſiſchen Schweſteranſtalten, als nächſt vorgeſetzte Behörde anfangs die Königliche Adminiſtration, Abtheilung des Innern, dann ſeit dem 1. Oktober 1867 die König⸗ liche Regierung daſelbſt, Abtheilung für Kirchen⸗ und Schulſachen, unter deren Oberleitung es jetzt noch ſteht.
5. Nuterrichtsweſen.
Als das Gymnaſium in das Leben trat, war es auf vier Klaſſen berechnet, es kamen aber anfangs nur drei davon, Quarta, Tertia und Secunda, zu Stande; für die Prima mußten erſt Schüler herangebildet werden, ſie wurde daher erſt ein halbes Jahr ſpäter, Oſtern 1818, eingerichtet. Eine jede dieſer Klaſſen zerfiel in zwei Abtheilungen, die nicht räumlich getrennt waren, ſondern verbunden blieben und gemeinſam unterrichtet wurden.
Im Jahre 1833 kam zu dieſen vier Klaſſen eine Quinta hinzu; eine Sexta hat das Gym⸗ naſium nie gehabt, es iſt alſo nach unten hin nie vollſtändig geweſen. Das gleiche Verhältniß beſtand lange Zeit für die meiſten heſſiſchen Gymmaſien, ſelbſt für das zu Kaſſel, das zwar ſechs Klaſſen umfaßte, aber doch bei der Anfnahme in die Sexta einen einjährigen lateiniſchen Unterricht vorausſetzte.


