Aufsatz 
Mitteilungen aus der Geschichte des Gymnasiums zu Rinteln
Entstehung
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zwar nicht allein hinſichtlich ihrer äußeren Organiſation und der verbeſſerten Stellung ihrer Lehrer, ſondern auch wegen der Anregung und Hebung des pädagogiſchen und wiſſenſchaftlichen Geiſtes.

Zuerſt wurden nun alle kurheſſiſchen Gymnaſien nach Beſeitigung der beſonderen Zwiſchenbe⸗ hörden unmittelbar unter die gemeinſame und einheitliche Leitung des Miniſteriums des Innern geſtellt; es wurden die Gehaltsverhältniſſe nach einer für alle gleichen Stufenfolge den Bedürfniſſen der damaligen Zeit entſprechend normiert; es wurde jedem derſelben eine Verwaltungs⸗Commiſſion, die aus einem adminiſtrativen Beamten und dem Direktor zuſammengeſetzt war, zur Auſſtellung des Etats und zur Ordnung der ökonomiſchen Geſchäfte beigegeben; es wurde die Thätigkeit der Direk⸗ toren, Lehrer und Klaſſenordinarien durch ſorgfältig entworfene Dienſtanweiſungen beſtimmt und an den meiſten der Gymnaſien nach Ausſcheidung der bejahrten und für die größeren Anforderungen, die zu ſtellen waren, nicht geeigneten Männer das Lehrerperſonal durch die Zuführung neuer Lehrer verjüngt und verſtärkt.

Am wenigſten wurde das hieſige Gymnaſium von dieſen Neugeſtaltungen berührt, namentlich zeigte ſich hier kein Bedürfniß zu einer ganzen oder theilweiſen Erneuerung des Perſonals, wie ſie bei den fünf andern Anſtalten nöthig befunden wurde. Denn das Gymnaſium zu Rinteln erfreute ſich damals eines ſo hohen und begründeten Rufes, daß die neue Aera faſt nur auf die Externa desſelben Einfluß übte, die inneren Schuleinrichtungen aber unverändert ließ. Das Wichtigſte war die Aufhebung des Schulrathes und die Einſetzung der Verwaltungs⸗Commiſſion; beides geſchah im Jahre 1833. Die neue Inſtruction für den Gymnaſialdirektor und den Verwaltungsbeamten iſt vom 9. November datiert.

Für die neuen Einrichtungen, die ins Werk geſetzt wurden oder noch bevorſtanden, bedurfte man im Miniſterium eines ſchulmäniſchen Beirathes. Eine beſondere allgemeine Schulbehörde fehlte in Kurheſſen, und da Vilmar die Direktorſtelle am Gymnaſium in Marburg erhalten hatte, ſo mußte man darauf bedacht ſein, eine Einrichtung zu ſchaffen, durch welche Gutachten und Anträge über das, was zur Erhaltung und Förderung einer gedeihlichen Wirkſamkeit der Schulen und insbeſondere der Gymnaſien nöthig war, an das Miniſterium gelangten. Schon 1831 war zu ſolchem Zwecke eine Oberunterrichts⸗Commiſſion gebildet worden, welche, aus dem Direktor Wiß, den beiden Schul⸗ räthen Sundheim und Vogt und dem Gymnaſiallehrer Vilmar beſtehend, eine Gymnaſialordnung für Kurheſſen und den Entwurf eines Geſetzes über die Gelehrtenſchulen ausarbeitete und dem Miniſte⸗ rium vorlegte, die aber nie Geltung erhalten haben. Da dieſe Commiſſion keinen Beſtand hatte, ſo wurde im Jahr 1836 durch einen Beſchluß des Geſammt⸗Staatsminiſteriums vom 29. Juni dieSchulcommiſſion für Gymnaſial⸗Angelegenheiten angeordnet, die aus drei Gymnaſialdirektoren gebildet wurde mit der Beſtimmung, daß alle zwei Jahre einer derſelben aus⸗ ſcheiden und durch einen andern erſetzt werden ſolle. Die erſten Mitglieder waren Wiß, Vilmar und Bach. Jener Wechſel der Mitglieder iſt ſpäter oft lange unterblieben und nie mit der beab⸗ ſichtigten Regelmäßigkeit ausgeführt worden, vielleicht weil dieſer Commiſſion einige Zeit nach ihrer Einſetzung auch die Prüfung der Candidaten des Gymnaſiallehramts hinſichtlich ihrer praktiſchen Tüchtigkeit aufgetragen wurde, in einer Prüfungsbehörde aber durch häufigen Wechſel der Mit⸗