Aufsatz 
Mitteilungen aus der Geschichte des Gymnasiums zu Rinteln
Entstehung
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Ernſt gegründet ſei, den Wunſch ausſprach, daß ſie würdig werden möge, an Luthers dreihundert⸗ jährigem Gedächtnißtage ins Leben getreten zu ſein*).

Am 3. November wurde der Unterricht mit 54 Schülern begonnen, zu welchen bald noch einige hinzutraten, ſo daß die Zahl auf 60 ſtieg. Dieſe waren in 3 Klaſſen, jede mit 2 Ordnun⸗ gen ſo vertheilt, daß in Quarta 28, in Tertia 20, in Secunda 12 waren. Zum Eintritt in die Prima war keiner unter den Angemeldeten hinreichend vorbereitet geweſen.

46. Vorgeſetzte Behörden.

Als das Gymnaſium in Rinteln gegründet wurde, hatte Kurheſſen bereits fünf ähnliche An⸗ ſtalten, die zwar ihrer Aufgabe nach gleichartig ſein ſollten, ihrem Namen**) aber und ihren Einrichtungen nach viele Verſchiedenheiten von einander aufzuweiſen hatten. Jede ſtand unter einer anderen Oberbehörde; von dem Miniſterium, das über allen ſtand, gingen wohl Beſchlüſſe über Geldbewilligungen, Perſonalverhältniſſen u. dgl. aus, aber nur ſehr ſelten Beſtimmungen, die das innere Leben der Schule betrafen, und da weder Maturitätsprüfungen vorgeſchrieben, noch Unter⸗ richtsziele für die einzelnen Klaſſen geſetzt waren, ſo konnte es an Abweichungen nicht fehlen. Jede der heſſiſchen Anſtalten ging unter ihrer beſonderen Aufſichtsbehörde ihren eigenen Weg, und die Uebereinſtimmung unter ihnen, ſoweit ſich eine ſolche ſand, war mehr durch die herkömmliche und verbreitete Anſicht über das, was Gymnaſien leiſten ſollten, als durch ein äußeres Band und ge meinſame Veranſtaltungen herbeigeführt.

Das hieſige Gymnaſium war unter einen Schulrath geſtellt, der ausſchließlich zu ſeiner Leitung beſtimmt war und dem Oberſchulrathe in Kaſſel untergeordnet ſein ſollte. Er ſollte zuſam mengeſetzt ſein aus einem Mitgliede des Conſiſtoriums, dem die Leitung der Geſchäfte zuſtand, zwei Geiſtlichen und dem Bürgermeiſter. Weder der Direktor des Gymnaſiums, noch ſonſt ein Schul mann von Beruf war darin aufgenommen. Man kann dieſes als einen Mangel anſehen; da aber damals die Lehrämter an höheren Schulen regelmäßig mit Theologen beſetzt wurden, und der phi⸗ lologiſch⸗pädagogiſche Beruf noch nicht lange angefangen hatte, ſelbſtſtändig zu werden, ſo wird man kein großes Gewicht darauf zu legen haben. Nachtheiliger war es, daß dem Schulrathe über viele Dinge die Entſcheidung zuſtand, welche nur aus der unmittelbaren Anſchauung und Kenntniß des Unterrichts und der Perſonen, namentlich der Schüler, richtig beurtheilt werden können. Die bedeutenderen Strafen waren von ihm zu genehmigen; die Verſetzungen der Schüler in andere Klaſſen erhielten erſt durch ſeine Zuſtimmung Gültigkeit; die Vertheilung der Unterrichtsſtunden

*) S. Erſte Nachricht von dem Fortgange und der Einrichtung und Wirkſamkeit des Gymnaſiums zu Rinteln 1818. Seite 5.

*) Lyceum in Kaſſel, Pädagogium in Marburg, Gymnaſien in Hanau, Fulda und Hersfeld.