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wurde. Aus einer Vereinigung dieſer beiden Rektor⸗ und Conrektorſchulen ſollte, ſo beſtimmte der Organiſationsplan, das neue Gymnaſium gebildet werden mit der Aufgabe, Gelehrten⸗ und Bür⸗ gerſchule zugleich zu ſein; es ſollte, wie dies in§ 1 weiter erläutert wurde,„theils junge Leute für „das bürgerliche Leben, theils ſolche Schüler, welche für die höheren Stände und für die Wiſſen⸗ „ſchaften beſtimmt ſind, für den Unterricht auf höheren Lehranſtalten(Univerſitäten) vorbereiten.“
Die Zahl der Lehrgegenſtände, die in den Unterricht aufgenommen werden ſollten, war ſehr reich bemeſſen: es wurden deren zuſammen 19 aufgezählt, nämlich 6 Sprachen, darunter die hebräi⸗ ſche und die engliſche, und 13 Wiſſenſchaften und Künſte, darunter Technologie, Rhetorik und Poetik, die Elemente der Logik, neben der Religionslehre auch Sittenlehre und neben der Geographie auch Statiſtik. In die wiſſenſchaftlichen Fächer ſollten ſich die Lehrer dergeſtalt theilen, daß jeder von ihnen ein oder mehrere Fächer übernehme, die er von unten auf und durch alle Klaſſen hindurch bis zur Vollendung des Curſus zu lehren habe. Die Zahl der Klaſſen wurde auf vier, die Zahl der Lehrer auf neun feſtgeſetzt. Es ſollte ſein ein erſter Lehrer mit dem Titel eines Profeſſors, zwei Rektoren, zwei Conrektoren, ein Lehrer der Mathematik, Phyſik und mathematiſchen Geographie, einer für die neueren Sprachen, einer für das Zeichnen und ein Cantor für den Unterricht im Schreiben, Rechnen und Singen. Die Ernennung dieſer Lehrer ſollte vom Landesherrn ausgehen, für die Beſetzung der lutheriſchen Rektor⸗ und Conrektorſtelle aber dem Magiſtrat der Stadt Rinteln, für die Beſetzung der reformierten dem Conſiſtorium daſelbſt das Präſentationsrecht zuſtehen, eine Beſtimmung die offenbar aus der Abſicht entſprang, eine Parität der beiden evangeliſchen Confeſ⸗ ſionen zu erhalten. Jedem Lehrer wurde die Verpflichtung auferlegt, wenigſtens 16 Stunden wö⸗ chentlich zu ertheilen, mit Ausnahme des Zeichenlehrers und des Cantors, für welche eine geringere Zahl zugelaſſen wurde.
Dem erſten Lehrer wurde„die nächſte Aufſicht“ über das Gymnaſium, insbeſondere über die Befolgung der Geſetze und des Lehrplaus, übertragen; er ſollte über die Aufnahme neuer Schüler nach vorgängiger Prüfung entſcheiden und ſie in die geeigneten Klaſſen einweiſen, auch die Conferenzen mit den übrigen Lehrern zu Berathung des Stundenplanes für die einzelnen Semeſter, ſowie alles deſſen, was auf das Gedeihen der Anſtalt Bezug habe, abhalten.
Die eigentliche„Direction“ des Gymnaſiums wurde in die Hände einer beſonderen landes⸗ herrlichen Commiſſion gelegt, die aus vier Mitgliedern beſtehen und den Namen Schulrath führen ſollte. Ihr war die allgemeine Aufſicht über die Anſtalt zugedacht, namentlich auch über die Dienſt⸗ führung der Lehrer; desgleichen war ihr die Feſtſtellnng aller Lehr⸗ und Stundenpläne, die Be⸗ ſtimmung über die Prüfungen, über die Verſetzung der Schüler in höhere Klaſſen, über die Quali⸗ fication der Abiturienten, auch über die Relegationen vorbehalten und noch manches andere, was heutiges Tages allgemein unter die Befugniſſe der Direktoren oder der Lchrerconferenzen geſtellt iſt.
Das jährliche Schulgeld wurde, abgeſehen von einem daneben zu entrichtenden Holzgelde und einer beſonderen Pedellengebühr, für die vierte Klaſſe auf 2, für die dritte auf 3, für die zweite auf 5 und für die erſte auf 10 Thaler angeſetzt und zugleich beſtimmt, daß dasſelbe halbjährlich unter ſämmtliche Lehrer zu vertheilen ſei, und zwar nach dem Verhältuniſſe der Zahl der Stunden,
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