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Nachdem ſodann über die Verwaltung und Verwendung dieſer Güter Anordunng getroffen worden, fährt Graf Ernſt im Stiftungsbrief weiter fort, er zweifle zwar nicht, daß ſeine Erben dieſe Stiftung erhalten und befördern würden. Aber er fügt dann hinzu:„wir ordnen, ſetzen „und wollen dennoch, daß keiner unſer Erben, Erbnehmer und Nachfolger dieſelbe zu verringern, zu „ſperren, abzuſchaffen und aufzuheben, noch dawider zu thun oder durch andere thun zu laſſen in „wenigſtem bemächtigt, ſondern vielmehr mit allem Ernſt und Fleiß ſteif und veſt darob zu halten, „dieſelbige bei Antretung ihrer Regierung unſerer löblichen Landſchaft und Univerſität neben andern „ihren Privilegien, Frei⸗ und Gerechtigkeit zu confirmieren und zu beſtätigen ſchuldig und verbunden „ſein, auch aus Gottes Wort und Willen wohl beherzigen und eingedenk bleiben ſollen, daß es nicht „allein unſere, ſondern auch des Allmächtigen Sache, Ordnung, Geſchäft und Befehlich belanget, „welcher... dieſes ihm fürnehmlich zu Dienſt und Ehren, ſodann dem gemeinen Nutzen zu Gut „angeſtellten heilſamen, chriſtlichen Werks... vorſüätzliche, verächtliche Hintanſetz⸗ Aufheb⸗ und Ab⸗ „ſchaffung mit ebenmäßiger, angedrauteter*) Beraubung und Entziehung aller ſeiner Gnade, Hülf „und Troſt an Leib und Seele im Leben und Tod beſtrafen wird, wofür er durch ſeine göttliche „Allmacht alle fromme, glaubige Herzen zu bewahren allergnädigſt geruhen wolle. Dieſes alles, „wie obſtehet, iſt unſer ernſter Wille und Meinung.“
Obwohl der Stiftungsbrief, wie aus den angeführten Stellen deſſelben erſichtlich iſt, die Verlegung der Univerſität nach Stadthagen oder einem anderen Orte der Graſſchaft offen ließ, ſo hat dieſelbe doch während der 188 Jahre ihres Beſtehens unverrückt ihren Sitz in Rinteln be⸗ halten.
Ihre Aufhebung wurde veranlaßt durch die Gründung des Königreichs Weſtphalen, das bald nach der Schlacht bei Jena aus ſehr mannichfaltigen Beſtandtheilen, aus den Ländern ſehr verſchie⸗ dener Fürſten, zuſammengeſetzt wurde. Das neue Königreich erhielt durch dieſe Zuſammenſetzung fünf Univerſitäten, außer Rinteln noch Halle, Göttingen, Helmſtedt und Marburg, eine für ſeinen Umfang und ſeine Bevölkerung unverhältnißmäßig große Anzahl. Bald nach den erſten Einrichtungen dachte man daher in Caſſel an eine Verminderung. Für Rinteln, das in der letzten Zeit nur wenig Studenten gezählt hatte, erhob ſich, wie es ſcheint, von keiner Seite eine ernſthafte Fürſpache; länger ſchwankte die Wahl zwiſchen Halle und Helmſtedt, und obwohl Johannes von Müller, damals weſtphäliſcher Staatsrath und Generaldirector des öffentlichen Unterrichts, ſich Helmſtedts annahm, ſo fiel doch die Entſcheidung zu deſſen Ungunſten aus**): ein Decret vom 10. Dezember 1809 hob die Univerſitäten in Rinteln und in Helmſtädt auf. Die nicht unbeträchtlichen Einkünfte der erſteren wurden eingezogen und dienten an dem prunkvollen und üppigen Hofe des Königs Jerôme Zwecken, welche zu der Beſtimmung, die ihnen der fromme Stifter gegeben hatte, den ſtärkſten Gegenſatz bildeten.
*) S. v. a. angedräueter. **) Wilh. Knoch, Geſchichte des Schulweſens, beſonders der lateiniſchen Stadtſchule zu Helmſtedt 3. Abtheilung S. 6(Programm des Gymnaſiums zu Helmſtedt v. J. 1862).


