Aufsatz 
Forschungen zur Geschichte der Rheinlande in der Römerzeit
Entstehung
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rheinische Gebiet den Römern verloren und die Brücken wurden natürlich, weil nun in Feindes- land führend, wieder abgebrochen. Als aber Diocletian und seine Mitregenten die Schäden der vorherigen Jahrzehnte wieder zu heilen suchten, wurde in Mainz auf Befehl des Maximianus ein neuer Brückenbau begonnen, also wohl auch Kastell aber auf wie lange? erneuert, und auf die Pfeiler noch unter Karl d. Gr. ein neuer hölzerner Oberbau aufgelegt, der aber schon vor 814 verbrannte. Ebenso wurde in Köln um 310, zur Zeit als das letzte, 1880 aus- gegrabene, Kastell in Deutz erbaut wurde, die Brücke erneuert(vgl. Panegyr. lat. 7, 11. 13) und diese letzte römische Brücke dauerte bis ihre Reste im Jahre 930 beseitigt wurden.

Vom Jahre 17 an standen, wie schon erwähnt, die beiden Heere Ober- und Unter- germaniens unter dem obersten Befehl zweier konsularischer Legaten. Ob diese zugleich für Verwaltung und Jurisdiktion der Civilbevölkerung die Stellung provinzialer Statthalter hatten, darüber herrschte lange keine Einigkeit. Zumpt u. a. erklärten die Germaniae seit 17 für selb- ständige Provinzen, Fechter u. a. leugneten es. Erst Mommsen) erklärte zwar die zwei Germaniae nur für regiones der Provinz Belgica, betonte aber zugleich, daß schon im ersten Jahrhundert die germanischen Legaten die Befugnisse der Statthalter übten. Indem wir nun den übrigen von ihm und von O. Hirschfeld a. a. 0. vorgebrachten Gründen völlig zustimmen, müssen wir uns nur dagegen erklären, daß die Zeugnisse des Plinius, Strabo und Ptolemaeus, welche keine Provinz Germania kennen, gegen deren Begründung im J. 17 sprechen sollen, da dieselben viel- mehr, wie auf S. 6 besprochen ist, sich auf die Augusteische Zeit beziehen und indirekt sogar dadurch ihre Bedeutung verlieren, daß noch Orosius um 417 n. Chr. nur Belgica und nicht Germania als Provinz kennen will(I 2,63). ²) Auch dürfen die Stellen des Tacitus von der germanischen provincia) doch nicht gar zu leicht genommen werden. Anderseits aber sind die inschriftlichen Belege sehr wichtig, welche einen legatus Augusti pro praetore« nichtprovinciae«, sondern exercitus Germaniae« superioris oder inferioris nennen, nämlich die des Legaten unter Vespasian Cn. Pinarius Cornelius Clemens, den sie nennen legatus pro praetore exercitus dqui l[est in Germania] und Ilegatus] eius(sc. Vespasiani) pro praetore exercitus Germauici superiorist!) und namentlich diejenige, welche einen Statthalter als legatus pro praetore exercitus Germaniaue inferioris« und denselben als zuvor legatus pro praetore provinciae Aquitanicae« bezeichnet,) also sicherlich keine ungenaue Ausdrucksweise verrät. Nun war aber das germanische Kommando zweifellos ein imperium und hatte somit, wie auch Mommsen betont, nach dem Grundsatze

¹) So auch R. G. V 108. In den Berichten der sächs. Gesellsch. d. Wissenschaften IV(1852) S. 230 ff. nahm Mommsen zwischen der früheren und der späteren Zeit ausdrücklich keinen sachlichen Unterschied an, sondern ließ nur den Sprachgebrauch später auf jene zwei belgische regiones allmählich die Bezeichnung provinciae anwenden.

²) Dagegen scheinen Dio LlIII 12,5 f. und Ammianus Marcellinus XV 11,6 Germaniae und Belgica zu trennen, sprechen sich aber leider nicht mit genúgender Klarheit aus.

³) Anm. IV 73 inferioris(termaniae pro praetore.. vexilla e superiore provincia aceivit. VI 30 legatus Gaetulicus(schlug vor) ipse provinciam retineret. Hist. I 57 secutae eiusdem(G. inferioris) provinciae legiones. V 19 legio in superiorem provinciam missa. Ann. XI 18 Corhulo provinciam ingressus. XIII 53 aliena provincia. 54 Duvius Avitus accepta a Paulino provincia. Anderseits steht Hist. I 51 pars Galliarum quae Rhenum accolit. Ann. I 57 Gallicam in ripam. Dagegen IV 54 Galliae Germaniaeque.

*) Orelli-Henzen 5427= Wilmanns 1142. Or. 5256= W. 867.

*) CII. XII 1354: Danach betrifft sie den L. Duvius Avitus, welcher 56 in Untergermanien und vorher nach Plinius Zeugnis in Aquitanien gebot. Etwas andersartig ist ClL. X 3870legatus prouvinciae Moesiae et exercitus provinciae Dalmatiae«.