Aufsatz 
Forschungen zur Geschichte der Rheinlande in der Römerzeit
Entstehung
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21 eine Schiftbrücke Giuncto ponte tramittit:« Ann. I 49) und als im J. 15 schlimme Kunde von ihm kam, da war es Agrippina, die»impositum Rheno pontem solvi prohibuit« und dann»apud principium pontis«(I 69) die Heimkehrenden empfing. Die pontes, auf welchen Caligula den Rhein überschritt(Sueton. Cal. 51), wurden von diesem erst ersonnen und erbaut(ib. 19) und nachher sicher wieder abgebrochen; und daßz in der so ausführlichen Erzählung des Tacitus von dem rheinischen Aufstande(Hist. IV. V), der uns von vielen dortigen Verbältnissen anschauliche Kunde giebt, nirgends einer Brücke gedacht ist, nicht einmal in Hist. IV 63 65, Kann wohl als ein bestätigendes argumentum ex silentio gelten. Wir nehmen also als wahr- scheinlich an, daß in der Zeit des Drusus mit Brückenbau begonnen wurde; daß nach der Teutoburger Schlacht die Brücken abgebrochen wurden und aus Vorsicht zunächst nur Schiff- prücken für die Dauer der jeweiligen Feldzüge errichtet und nach Beendigung wieder abgebrochen wurden; daß aber nach den Anderungen des Jahres 17 der Rhein keine Brücken mehr trug. Deshalb sind für die folgende Zeit auch keine rechtsrheinischen befestigten Brückenköpfe anzu- nehmen. Erst als die Flavischen Kaiser das rechte Ufer wieder besetzten(die erste Landstraße östlich von Straßburg wurde 74 angelegt), also besonders unter Domitian, begannen die Brücken- pauten wieder: und es stimmt diese geschichtliche Betrachtung bestens zu den Resultaten der Ausgrabungsarbeiten an der römischen Brücke in Mainz, die, wie nun sicher ermittelt ist, wischen den Jahren 70 und 100 erbaut wurde.¹) Erst in dieselbe Zeit der erneuerten Vor- schiebung der Grenze muß denn auch die Erbauung des Brückenkopfs, des Castellum Mattiacorum (Kastel), fallen. Denn daß Kastel, wenn es auch wohl vor 17 bestand, doch jedensfalls von 17 bis zur Zeit Vespasians nicht mehr existierte, geht gerade aus allen den Erwägungen und Zeugnissen evident hervor, welche Hammeran a. a. 0. S. 151 f. sammelt; dieser Gelehrte selbst, geht jedoch von der unrichtigen Voraussetzung einer ununterbrochenen Behauptung des rechten Rheinufers durch die Römer aus, die ihn namentlich S. 157 f. zu gewagten Behauptungen verleitet. In Köln fand ein Brückenbau und somit der Bau des Brückenkopfes Divitia(Deutz), falls die Grundsätze obiger Darstellung richtig sind, zunächst in der Zeit zwischen Drusus und Germanicus statt. G. M. Wolff verlegt ihn in die Jahre 5 9 n. Chr., Hettner nimmt wie er für die genannte Epoche eine Holzbrücke und am rechten Ufer ein Erdkastell an²). Doch auch dies alles kunn nach 17 nicht mehr bestanden haben. Erst in der Zeit als jenseits die Usipii, Tubantes u. a. Stämme römische Civitates bildeten,) können beide Bauten erneuert worden sein, eine Zeit, die nach C. Koenens Untersuchungen der Umgegend von Düsseldorf,¹) wonach diese von Traian bis Gallienus unter römischer Herrschaft stand, zu bemessen ist. Damit stimmt überein, daß sich in dem Kastell zu Deut⸗ Inschriften aus den Jahren 163 165 und 223 gefunden haben.) Sollte demnach das vielbesprochene Nictrensium(s. unten Anm. 3) vielleicht einfach in Divitiensium zu verbessern sein? Unter Gallienus(bis 268) ging das ganze rechts-

¹) Vgl. Heim und Velcke, die röm. Rheinbrücke bei Mainz(Festgabe der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine, Mainz 1887, S. 167 233).

²) Bonner Jahrbb. 78, 60 f. Westd. Zeitschr. 6, 244 f.

³) Vgl. die»Nomina provinciarum omnium« in meiner Ausgabe der Geographi latini minores S. 129: Nomina civitatum trans Rhenum fluvium quae sunt. Usipiorum Tubantum Nictrensium nouuriseari Casuariorum.. istae civitates sub Gallieno imperatore barbaris oceupatae sunts.

³) Bonner Jahrbb. 85, 152.

) Mommsen, Bonner Jahrbb. 68, 47. Brambach, C I Rhenanarum 440.