Brukterer und ihre Nachbarn oder vom Mittelrhein aus gegen die Chatten zu führen waren. Hatte doch wahrscheinlich schon Drusus Mogontiacum(Mainz) am Mittelrhein als Lager für zwei Legionen gegen die Chatten dem ähnlichen»alten Lager« Vetera am Niederrhein hinzu- gefügt. Mit Sicherheit finden wir erst unter Germanicus, daß im Jahre 14 das oberrheinische Heer von vier Legionen unter C. Silius, das niederrheinische in derselben Stärke unter A. Caecina stand. Aber die oberste Leitung der beiden Heere, mochten sie einzeln oder vereinigt sein, hatte bis dahin der gallisch-germanische Statthalter, damals also Germanicus, so sehr, daß er die ge- nannten Legaten auch nach Belieben anders verwendete: so beauftragte er i. J. 16 beide mit dem Bau einer Seeflotte(Ann. II 6) und übernahm im selben Jahre selbst das Kommando über sechs Legionen, sodaßs Silius deren höchstens zwei und Caecina keine einzige erhielt(II 7. vgl. II 25). Dieses Verhältnis änderte sich i. J. 17 vollständig. Von da an stand jeder der beiden Legaten mit seinen vier Legionen direkt unter dem Kaiser; sie hielten sich gegenseitig in Schranken, und erst in Zeiten allgemeinen Verfalls geschah es, daßz auch solche Legaten, wie 68 Fonteius Capito und A. Vitellius von Untergermanien sich empörten. Daß übrigens der Name Germania für diese beiden Provinzen gewühlt wurde, um gewissermaßen die Anwartschaft auf das große Germanenland oder die Tradition der angenommenen früheren Provinz Germanien(Mommsen V 107. 108, A. 1) aufrecht zu erhalten, ist nicht wahrscheinlich: eher könnte man wohl daran denken, datz das linksrheinische Gebiet von Germanen(Batavern, Ubiern, Gugernern, Vangionen, Nemetern, Tribokern u. a.) bewohnt war(Plin. NH IV 98). Nicht betonen will ich, daß es Dio(LIII, 12, 6. LIV, 25, 1) schon für die Jahre 27 und 14 v. Chr. Depuavia nennt.
Zweitens aber änderte sich jetzt auch die militärische Politik. Denn diese beiden ge- trennten Heere konnten weder Angriffskriege im großen Stil führen, noch sollten sie es. Des- halb wurde der Rhein definitiv zur Grenze des Reiches bestimmt, ¹) eine Maßregel, die auch zu der Sparsamkeit?) des alternden Tiberius und seiner Unlust am Kriege stimmt.
Diese gründliche Anderung vom Jahre 17 hängt also mit der Teutoburger Schlacht und der Furcht vor neuen Verlusten und Unkosten nur wenig zusammen, sondern sie ist im wesent- lichen eine gegen das Aufkommen mächtiger Prätendenten gerichtete Maßregel der inneren Politik.
IV.
Die Aufgabe des rechtsrheinischen Gebietes war eine vollständige. Nur die Friesen) blieben zunächst noch in Abhängigkeit, und ein zwischen ihnen und dem Rhein gelegener Uferstreifen sollte von den Germanen gemieden werden. Nicht nur die im Jahre 9 zerstörten Kastelle, wie z. B. Aliso, sondern auch die Bauten des Germanicus rechts vom Rhein wurden
¹) Vgl. Tac. ann. XI 19 ex.
²) Über die Verluste in diesem Kriege s. ebd. I 71.
³) Nach Mommsen R. G. V 113 A. auch die Sugambri; doch kann die cohors Claudia Sugambrorum, welche 134 in Moesia inferior stand, und andere Sugambernkohorten wenigstens ursprünglich bei den auf das linke Rheinufer versetzten Sugambern(Suet. Aug. 21) ausgehoben sein und diesen Namen länger als der dortige Stamm selbst beibehalten haben. Das Köln gegenübergelegene Gebiet war von freien Tenkterern bewohnt (Tac. Hist. IV 64), und nirgends steht, daß jener zu meidende Uferstreifen sich längs des ganzen Nieder- rheines hingezogen hätte.— Bataver und Cannanefaten blieben natürlich römisch. UÜber die Friesen vgl. auch S. 25. Die Chauken, noch im J. 16 abhängig, finden wir erst unter Claudius wieder, aber da als Feinde Roms.


