Aufsatz 
Forschungen zur Geschichte der Rheinlande in der Römerzeit
Entstehung
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inter Rhenum Albimque nationibus« bezeichnet hatte(Tac. Ann. II 22), am 26. Mai 17 zu Rom diese Außerlichkeit gewührte Tiberius dem seiner Macht Beraubten einen feierlichen Triumph ſiber die Völker bis zur Elbe(quae nationes usdue ad Albim colunt) ¹) begehen durfte(Tac. II 41). Die Thätigkeit des Germanicus war nicht darnach angethan gewesen, daß, wie man wohl gesagt hat, wie Augustus angeblich seit 9 n. Chr., so Tiberius eben jetzt die glückliche Durchführung des Krieges als unausführbar hätte aufgeben sollen(Mommsen, R. G. V 51), etwa weil der Staatsschatz nicht genügend mit Geld versehen sei: oder anderseits das gerade Gegenteil von Mommsens Ansicht, daß es eben jetzt angezeigt gewesen wären, die Germanen, wie Tacitus den Kaiser angeben lüßt, ihren inneren Streitigkeiten(ihremSelbstvernichtungstriebe« sagt Schiller S. 261) zu überlassen. Denn wenn gerade jetzt die Streitigkeiten der Cherusker mit den Markomanen und König Marobod ihren Höhepunkt erreichten, so war dies doch nichts weniger als ein stichhaltiger Grund für Rom, auf die Wiedereroberung zu verzichten und sie vielleicht dem kühnen Markomanenfürsten zu überlassen!²) Auch daß Tiberius erklärte, seinen Sohn Drusus nötigenfalls an die Spitze des Heeres stellen zu wollen(Tac. II 26), war ebenfalls, wie Germanicus selbst annahm, nur ein Vorwand, der seine Wirkung thun sollte, so lange der be- liebte Feldherr noch beim Heere war; denn als sich Germanicus erst einmal im Machtbereich des Tiberius befand, war davon nicht weiter die Rede, sondern, wie sich Tacitus bezeichnend ausdrückt: bellum, quia conficere prohibitus erat, pro confecto aceipiebatur(Ann. II 41).

In diesen Worten können wir vielleicht die einzige Andeutung finden, welche Tacitus von der tief einschneidenden Veränderung giebt, die jetzt von Tiberius vorgenommen wurde: eine Veränderung, die wir nicht aus einer bestimmten Erwähnung, um so deutlicher aber aus ihren Folgen kennen. Germanicus erhielt als Statthalter der gallisch-germanischen Provinz keinen Nachfolger.) Das rheinische Heer erhielt keinen neuen Oberfeldherrn. Die Eroberung des rechtsrheinischen Germaniens wurde aufgegeben. Die Truppen wurden auf das linke Ufer des Rheines, der nun Grenzstrom wurde, zurfckgezogen. So änderte sich die kaiserliche Politik. Tiberius wollte sich und das Kaisertum nie wieder der Möglichkeit der Gefahr aussetzen, die ihm von dem mächtigen Gebieter des großen rheinischen Heeres drohen konnte, und hob deshalb diese Statthalterschaft auf. Die Maßregel war in der That für die Festigkeit des K von Nutzen. Sie hatte zunächst zwei Folgen. Erstens zerfiel von nun an das Heer in zwei Armeen von Ober- und Untergermanien.¹) Ob diese Einteilung schon früher vorgenommen wurde, ist zwar nicht bekannt; vielleicht war es schon geschehen, als man erkannt hatte, daß die Feldzüge gegen die Deutschen in der Regel entweder vom Niederrhein aus gegen die

aisertums

¹) Khnlich hatte, wie oben erwähnt, einst Augustus seine Erfolge in Germanien im monumentum Ancyranum dargestellt. Die Elbe bildete also auch nach 14 noch die angenommene Reichsgrenze.

*) Diese letzte Erwägung, wie mir scheint vielleicht die wichtigste, ist in Rankes höchst lesenswerter Besprechung(Weltgesch. III 2, 297) nicht berücksichtigt. Schiller hat sie S. 266 nicht richtig gewendet.

*) Im Jahre 88 ist in Folge des Aufstandes des L. Antonius Saturninus nochmals ein großes Kommando errichtet worden, indem möglicherweise L. Norbanus Appius Maximus zur Ordnung der durch die Insurrektion zerrütteten Verhältnisse außer Obergermanien auch die drei Gallien und vielleicht sogar die Narbonensis erhielt. So Mommsen, Hermes XIX 438.

*) Ob die Provinz Belgica erst von da an nur viri praetori und früher auch consulares zu Legaten erhielt, ist soweit es nicht aus bisher Erörterten hervorgeht(man denke an Sentius), nicht zu ermitteln. Jeden-

falls sollte von jetzt an der belgische Legatus ohne Heer den zwei legati ewercitus in Germanien a

uch im Range nachstehen.