Aufsatz 
Forschungen zur Geschichte der Rheinlande in der Römerzeit
Entstehung
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14 recepit Germanide«.¹) Aus dieser Zusammenstellung ergiebt sich, wie mir scheint, zweierlei: erstens, daß Velleius sich durch seine üblichen Schmeicheleien gegen Tiberius nicht hindern läßt, der Wahrheit die Ehre zu geben und den Tiberius als den energischen Bekrieger, den Germanicus

als den endlichen Besieger der Germanen zu preisen; zweitens aber und dies hat durch die hervorgehobene Wahrheitsliebe in dieser Schilderung erhöhten Werth, daß Velleius die Kämpfe

beider Reihen von Jahren in einem und demselben Sinne geführt sein und keine Veränderung in der römischen Politik hindurchschimmern läßt.

Gehen wir nun noch über zu den Berichten des Cassius Dio. Dieser erzählt LVI 23, daßz Augustus nach der varianischen Niederlage große Aushebungen veranstaltete, sogar Aus- gediente und Freigelassene ²) in großzer Zahl aushob, und das Heer sogleich in aller Eile (*ude omrorof) unter Tiberius nach Germanien schickte. Und während er die nur von Velleius angeführten Ereignisse des ersten Jahres in dem Texte, wie er uns vorliegt, unerwähnt läßt,) beschreibt er die des Jahres 11 folgendermaßen(LVI 25):»Tiberius und Germanicus fielen in Keltike¹) ein und überzogen dort einige Gebiete, siegten jedoch weder in einer Schlacht denn niemand wurde mit ihnen handgemein noch unterwarfen sie irgend einen Stamm: denn aus Furcht vor neuen Unglücksfällen drangen sie nicht sehr weit vom Rhein vor, sondern blieben nur bis zum Herbste da und kehrten dann zurück«. Dio weiß also zwar nichts von großen Erfolgen, aber um so mehr von Bestrebungen zu erzählen, die nicht auf absichtlich thatenlose Jahre, nicht auf eine Veränderung der kaiserlichen Absichten hindeuten und mit einer Politik der Entsagung kaum vereinbar sind. Darin stimmt Dio, obwohl der Ton beider Erzählungen sonst verschieden ist, mit Velleius überein. Die Winterlager wurden allerdings nicht mehr, wie es wohl zuerst im Winter 4/5 n. Chr.(Vell. II 105, 3), und seitdem bis zu der großen Niederlage regelmälzig geschah, zu Aliso noch tberhaupt auf dem rechten Rheinufer gehalten, sondern das

¹) Von besonderer Wichtigkeit für die römische Waffenehre war die Wiedergewinnung der mit Varus verlorenen Legionsadler. Es gelang dem Germanicus i. J. 15, den der 19ten Legion(Tac. ann. I 60), i. J. 16, den einer der zwei anderen Legionen(ib. II 25) wiederzuerlangen: jenen bei den Brukterern, diesen bei den Marsen. Deshalb wurden»ob recepta signa cum Varo amissa« allerlei Ehren erwiesen(ann. II 43) und Münzen i. J. 17 geprägt mit der Umschrift»receptis signis, devictis Giermanis«(Cohen, Méd. imp. I p. 138 n. 5). Doch wurde der dritte der Adler erst im Jahre 41 und zwar bei den Chatten zurückgewonnen(Dio LX 8, 7). Dies war aber nicht die Hauptaufgabe, sondern eine Ehrenpflicht, etwa wie jetzt für Deutschland die Aufsuchung Emin Paschas neben der wichtigeren Erschließung einer Handelsstraße in Ostafrika die besonders betonte»Ehren- pflicht« ist(geschrieben im December 1888). Auf dieser besonderen Betonung der Waffenehre beruht es auch, daß Tac. Ann. I3 vom Jahre 14 sagt»bellum nullum nisi adversus Germanos supererat, abolendae magis infamide ob amissum cum Quintilio Varo exercitum duam cupidine proferendi imperü aut dignum ob praemium«. Schon der letztere Zusatz zeigt die Unrichtigkeit dieser Auffassung: denn der Lohn war zwar vielleicht schwieriger zu erlangen, aber doch nicht wenigerwertvoll« als zehn oder zwanzig Jahre zuvor!

²) Vgl. Sueton. Aug. 25.

³) Die Worte seines Epitomators Zonaras X 37 ex. müssen sich dem Zusammenhang nach auf die erste Zeit der Anwesenheit des Tiberius beziehen: ö Tiειο Ʒιειꝙνασι rO Pfvoy obz Lzεννεένν ⁴̈ επνπτρινμιεεέν Erεννν υνι ρσα τοι⁵ α rou⁵σοσασιν ³⁴eκι ονν εέαεμτ νοε Jανπννα έεεααμσααων, pydree αενια G.ρυα.

*) Kedriznj ist für Dio Germanien. Die Gallier nennt er Paxärai, die Germanen Kelτoi. Pepuvio ist ein Ausdruck, der für ihn mit den rheinischen Legionen verbunden ist. Dies ist sein stetiger Sprachge- brauch; vgl. LI 22, 6. LIII 12, 6. LV 28, 5. LVI 25, 2. 26, 2. LlX 21, 2 u. 6. Brandes, Kelten und Germanen(Lpz. 1857), S. 202 ff.