Aufsatz 
Forschungen zur Geschichte der Rheinlande in der Römerzeit
Entstehung
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Erhaltung der Rheingrenze abgesehen war. Ebenso spricht die Erhöhung des Heeresbestandes auf die Zahl von acht Legionen ¹) unter solchen Umständen nicht eben für bloße Vorsicht oder Furcht, sondern für größere Pläne. Aber, sagt Mommsen,»berichtet wird gar nichts aus den nominellen Feldzügen der Sommer 12, 13 und 14, und die Expedition vom Herbst des Jahres 14 erscheint als die erste von Germanicus unternommene«(S. 45 A.), in diese Zeit erst oder ins Jahr 15 falle die»Wiederaufnahme der Unterwerfung«(S. 48); und Schiller erklärt diese Wieder- aufnahme geradezu für eine Eigenmächtigkeit des Germanicus(S. 261). An dieser Stelle ist nun mit aller Bestimmtheit zu betonen, in welchem Verhältnis die uns erhaltene Überlieferung fber die letzten Jahre des Augustus zu der von den ersten Regierungsjahren des Kaisers Tiberius steht. Nur über die letzteren besitzen wir nämlich anschauliche und ausführliche Nachrichten, und zwar in den dem Germanicus ebenso günstig wie dem Tiberius ungünstig gehaltenen ²) Annalen des Tacitus; für die ersteren sind wir dagegen ausschließlich auf die kurzen, ja dürftigen Mit- teilungen des Velleius, Suetonius und Dio angewiesen. Wollen wir also beide Zeiten miteinander vergleichen, so erweist es sich als eine Forderung einfacher Gerechtigkeit, uns nicht etwa von der glänzenden Schilderung des Tacitus gegen jene früheren Jahre einnehmen zu lassen. Wir dürfen nur was Velleius, Suetonius und Dio von der früheren und was ebendieselben von der späteren Zeit sagen, miteinander vergleichen. Velleius also berichtet folgendes aus dem Jahre 10: Tiberius»mittitur ad Germaniam, Gallias confirmat. disponit exercitus, praesidlia munit... ultra Rhenum cum exercitu transgreditur. Arma infert genti, quam areuisse pater et patria contenti erant; penetrat interius, aperit limites,²) vastat agros, urit domos, fundit obvios; maximague eum gloria, incolumi omnium, quos transduxerat, numero, in hiberna revertitur«(II 120, 5. 6). Ebenso handelte Tiberius im folgenden Jahre:»Eadem et virtus et fortuna subsequenti tempore ingressi Germaniam imperatoris Tiberii fuit, quae initio fuerat. Oui, concussis hostium viribus, classicis peditumgque expeditionibus... Teum res Galliarum maximae molis... mollisset... ²(II 121, 1). Und nachdem Tiberius in den Jahren 10 12 Kommando und Statthalterschaft geführt hatte und dann bpeides dem Germanicus abtrat¹), welcher es schon für das Jahr 11 mit ihm gemeinsam verwaltet hatte, da drückt Velleius diese Absendung des Germanicus mit den Worten aus:» Cuesar Augustus Germanicum nepotem suum reliqua belli patraturum misit in Germaniam«(123, 1). Und Germanicus hatte, wie gesagt, acht Legionen zur Verfügung: mehr als einst Varus. Diese ganze Schilderung sieht nicht danach aus, als habe Augustus eine Veränderung seiner Politik nach der Teutoburger Niederlage in dem Sinne vorgenommen, als ob er die Wiedereroberung Germaniens lange verschieben oder gar aufgeben wollte; oder als ob er(wie Ranke sagt, III 1 S. 29) nur die Herstellung der römischen Waffenehre im Sinne gehabt, als ob also erst Germanicus nach dem Tode des alten Kaisers auf eigene Faust die frühere, thatkräftige Politik wieder auf- genommen hätte. Diese späteren, von Tacitus so schön erzählten Feldzüge des Germanicus (14 16 n. Chr.) erwähnt Velleius sogar nur ganz kurz(129, 2) in den Worten:»Cuibus praeceplis instructum Tiberius Germanicum suum, imbutumgque rudimentis militiae secum actae, domitorem

¹) Vgl. Mommsen V 108. Schiller erklärt dagegen S. 262, der Kriegszustand sei auf einen bewaffneten Frieden reduziert gewesen.

²) Vgl. Ranke III 2, 296. ³) Vgl. Tac. Ann. I 50. ) Uber dessen Befugnisse in Gallien, wo er den Census abhielt, vgl. Tac. Ann. I 31 34. II 6.