11 daß dies beides kein Grund zu einer gerade gegen ihn mehr als gegen seine Vorgänger ge- richteten Erbitterung sein konnte, und vom römischen Standpunkt aus wenigstens verdient es keinen Tadel. Unterworfen werden sollte Germanien nun einmal; wie nahe es diesem Zustand schon war, zeigen die rechtsrheinischen Winterlager seit 4/5 n. Chr. und die Erzühlung Dios a. a. O., ¹) wonach die Germanen schon vor Varus römische»Märkte hatten und friedliche Ver- einigungen hielten ohne sich dadurch belästigt zu fühlen«, ja schon römische Gemeindebildungen städtischer Art begonnen hatten. Varus that nur, was er als Nachfolger des Tiberius thun mußte. Die Erbitterung kann also wohl nur von der ohnehin römerfeindlichen Partei aus- gegangen und nur darum eben jetzt entfacht worden sein, weil man ihm leichter als seinen Vorgängern beikommen zu können hoffte: war er doch»vir ingenio mitis, morihus quietus, ut corpore ita animo immobilior, otio magis castrorum duam bellicae assuetus militiae«(Vell. I. c.). So wurde denn die bekannte Verschwörung gegen ihn angezettelt und sie erreichte ihren Zweck so vollständig infolge des einzigen Fehlers, welchen die alten Berichte einstimmig an ihm tadeln: der einmal bewiesenen Sorglosigkeit. Velleius wirft ihm socordia(118, 1), segnitia(118, 2) und marcor(119, 2) vor, Tacitus segnitia(I 58), der Rhetor Seneca neglegentia(controv. I 3, 10), Suetonius kemeritas et neglegentia(Tib. 18). Daß diese ihn zu ungeeigneter Zeit zu falscher Sicherheit bei der Rechtsprechung veranlaßte, deutet Velleius an: sie machte ihn auch taub gegen Warnungen. Hatte Varus noch andere schlimme Fehler? Habsucht tadelt Velleius an ihm nur vorher, in seiner syrischen Statthalterschaft; sonst nichts. Florus allerdings schmückt nicht nur seine Liebhaberei an der Rechtsprechung dramatisch aus, sondern wirft ihm noch obendrein libido, superbia und sdevitia vor(II 30): aber er allein, und daß Florus stark ist in rhetorischer Uber- treibung, ist oben angedeutet. Nach diesem allem scheint mir das herschende Urteil über Varus, welches, wie leider besonders früher so manches in der römischen Geschichte, zu sehr von Florus beeinflußtt ist, allzu absprechend zu sein(vgl. Mommsen V 40) und Ranke vielmehr das Richtige zu treffen, wenn er den Varus einen Mann von politisch-militärischem Rufe nennt, der die Herrschaft Roms im Osten wesentlich befestigt habe;»seine Stärke bestand in der Verbindung der juris- diktionellen Autorität mit dem Übergewicht der Waffen«(Weltgesch. III 1, 22). Nur so ist ja auch Augustus, der doch die Menschen für seine Zwecke mit klarem Blicke zu wählen verstand, von dem Vorwurf einer sonst unbegreiflichen Wahl freizusprechen. Aber freilich, was Varus sich einmal von Nachlässigkeit zu Schulden kommen ließ, das war kein Verbrechen, aber— und dies war hier mehr,— ein Fehler. Ein Fehler also veranlaßte die gewaltige Katastrophe im Teutoburger Walde. Ja selbst bei dieser möchte ich es zweifelhaft lassen, inwieweit es für Varus ein vernichtender Tadel sein darf, daß er die Möglichkeit dieses Überfalls eintreten ließ: Land und Leute in Germanien machten es schwer, solche zu vermeiden, und wie später Germanicus und Caecina von plötzlichen Überfällen heimgesucht wurden, so wäre schon der große Drusus einer solchen Gefahr beinahe unterlegen, und nur das Glück rettete ihn:»Der Feldherr geriet in große Gefahr; die Feinde schädigten ihn aus dem Hinterhalte und schlossen ihn einmal an einem engen, tiefgelegenen Orte ein, wo sie ihn mit aller Macht vernichtet hätten, wenn sie nicht in thörichter Geringschätzung, als wären die Römer schon ihre Beute, dieselben ungeordnet angegriffen hätten: nur dies bewirkte den Sieg der Römer«(Dio LIV 33, 3).
¹)„ 2 7*„ 37 1 7„„ ,. 2, ⸗ ꝓπρσασταιᷣαα εέπe ενεiμααον να α νεεςᷣ σwσιιαρρονπᷣπασ⁵ο. 0 ½G9010 Gν9 ε ν ιιιον G 6G% Te&ipnvενας εταοιοννρπαυο. Od⁸ 8αονοωνπυο. Vgl. Tac. Ann. I 59: virgas et secures et togam viderunt. Die»coloniae novaew, welche er den Armin ebenda erwähnen läßt, sind jene rεοεις.


