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Als Tiberius im Jahre 6 n. Chr. zu dem großen pannonisch-dalmatischen Kriege ab- berufen worden war, ist der nächste Befehlshaber, von dem wir erfahren, P. Quintilius Varus. Daß auch dieser dieselbe Stellung einnahm wie die Vorgänger, d. h. daß er an der Spitze der ganzen gallisch-germanischen Provinz stand, ist zwar nirgends ausdrücklich überliefert:; dennoch scheint es sich mir aus dem Zusammenhang der Dinge deutlich zu ergeben.¹) Zunächst entsprach auch Varus, da er als Gemahl der Claudia Pulchra in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zu Augustus stand(seine Frau war eine Nichte des Kaisers),²) der kaiserlichen Politik, welche in diese mächtige Stellung von Anfang an nur Verwandte des kaiserlichen Hauses zu- gelassen hatte.¹) Sodann ist nicht nur das Gegenteil nirgends überliefert, sondern es ist an sich wenig wahrscheinlich, daß der Kaiser gerade damals als die Eroberung im besten Zuge war, die Stellung, die dem Reiche schon so Großes geleistet hatte, hätte aufheben sollen. Endlich finden wir auch in dem Nachfolger des Varus, allerdings unter veränderten Umständen, wieder die ganze Machtfülle Galliens und Germaniens sicher vereinigt. Somit dürfen wir annehmen, daßs dies auch bei Varus selbst sich nicht anders verhielt. Einzig und allein der Umstand, daß Dio LVI 18,3 ihn nennt rhy peuoviaey ris Pegudvias 14G, konnte darauf leiten, ihn als Nach- folger des C. Sentius Saturninus ansehen zu lassen, welchen Dio, wie oben erwähnt, trot⸗z seiner dem Tiberius untergeordneten Stellung auch rüs Degucriae dνν nennt. Aber ebenso nennt er ja auch den Germanicus! Wenn wir auch hier bedenken, wie wenig Dio in den Fragen, welche diese nördlichen Gegenden betreffen, sich mit Genauigkeit ausdrückt, wie er vielmehr überall sich in allgemeingültigen, aber unbestimmten Bezeichnungen zu bewegen vorzieht, ¹) so werden wir auf diese scheinbare Gleichheit der Amterbezeichnung kein Gewicht legen. Die von Dio gebrauchte Bezeichnung beruht in ihrem Ursprunge jedenfalls auf einer Angabe wie der des Velleius, welcher, ein Zeitgenosse der Ereignisse, von Varus vielmehr sagt»Is cum exercitui, qui erat in Germania, praeesset«(II 117,3): dies aber ist eine Angabe, welche sich ebenso gut auf Tiberius oder irgend welchen anderen seiner Vorgänger hätte anwenden lassen und von Sue- tonius Calig. 1 und Tac. Ann. I 3 auch auf Germanicus angewandt wird:»Missus ad erercitum in Germaniam« und»Germanicum octo apud Rhenum legionibus imposuit«: das Heer Germaniens war eben für die Römer das Wichtigste in ganz Gallien.—
Die verschiedenen Berichte über die Statthalterschaft des Quinctilius Varus stimmen darin überein, daß er die Germanen gegen sich aufgebracht habe. Wodurch aufgebracht? Nach Velleius(II 117) dadurch, daß er meinte»dui gladiis domari non poterant, posse iure mulceri« und daß er deshalb»iurisdictionibus trahebat aestivas«, nach Dio aber dadurch, daß er die schon halbwegs zu römischer Art Übergeführten»noch vollständiger umzuändern suchte, ihnen wie Unterworfenen Gebote gab und wie von Unterthanen Steuern eintrieb«.5) Nun scheint mir,
¹) Nach älterer Ansicht war er der erste Statthalter von Germania; Zumpt hält ihn für einen Statt- halter von Belgica, den Nachfolger des Sentius Saturninus(S. 123 f.); Mommsen(R. G. V 40. 108) für den letzten Statthalter seiner Provinz Germanien und letzten Kommandanten der vereinigten Rheinarmee; Schiller (S. 229) für den Nachfolger des Tiberius im Kommando.
²) Vgl. Mommsen R. G. V 40. Tac. Ann. IV 52. 66.
³) Auch Domitius Ahenobarbus war mit einer Nichte des Kaisers vermählt.
⁴) Vgl. R. Wilmanns, De fontibus et auctoritate Dionis Cassii(Berol. 1835) S. 30. 45. J. Asbach, Bonner Jahrbb. 85 S. 14 ff.
³) Dio LVI 18,3: LOrerder A‿ονς Aονπνπμεοον εεεαονταιισασα τxœά ã e dAνλυαα ς νπα JorXebοσ
— 1 4. ꝓιασοσνεέðπᷣαμπmτs 2 m◻νρσ☚μ εα 6ε 2α mπααρ υmπηπρπαον sœoέσνσαασασsε.


