Aufsatz 
Forschungen zur Geschichte der Rheinlande in der Römerzeit
Entstehung
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8. standen tres arae Sestianae Augusto dicatae.¹) Wichtig scheint mir auch, daß nicht nur Drusus in Germanien einen Altar hatte, ²) sondern auch dem Augustus selbst L. Domitius an der Elbe einen solchen errichtete.²) Die Verehrung des Kaisers durch einzelne Gemeinden aber findet sich außerordentlich häufig. Bekannt ist die Weihinschrift der Narbonenses, welche 11 n. Chr. zu Narbo auf dem Forum eine»ara numinis Augusti« errichteten.²) Ein solcher Kultus einer Civitas, nämlich des bekanntlich immer römerfreundlich gesinnten Stammes der Ubier, kann gewib auch der an dem Altare zu Köln gewesen sein, und seine Gründungszeit ist dann nicht nach den Phasen der römischen Politik(Drusus? Sentius?) zu bestimmen. Nichts spricht gegen diese, früher herrschend gewesene Ansicht, welcher sich auch Mommsen selbst nicht ganz zu entziehen vermochte wenn er sagte»der germanische Augustusaltar ward oder blieb der Altar der Ubier« (V 108); dafür aber spricht der Name ara Ubiorum der Altar zu Lyon wird niemals ara Lugu- dunensium genannt!, dafür spricht auch die geringe Bedeutung, die dieser Altar außerhalb des Ubierlandes hatte. Seine Bedeutung wird heutzutage häufig überschätzt, und J. Asbach hat noch kürzlich sogar ein Bild des angeblich um diesen Altar versammelten germanischen Provinzial- landtags anschaulich ausgeführt. ¹) Allein die Zeugnisse geben uns nur spärliche Kunde. Nur Tacitus Ann. I 39 sagt»apud aram Ubiorum« für»in oppido Ubiorum«(14 n. Chr.) und spricht davon, daß ein vornehmer Cherusker, Segimundus, der Sohn des Segestes, 9 n. Chr. apad aram Ubiorum des Priestertums waltete(I 57).5) Das ist alles. Sollte dies letztere, und zwar es allein, die Bestimmung des Altars für eine ganze Provinz Germanien beweisen? Nein; denn nicht weil Segimund ein Cherusker, ein Germane aus rechtsrheinischem Gebiete war, hatten ihm die Ubier diese Würde zuerkannt, sondern vielmehr, weil er als Sohn des Segestes jedenfalls römischer Bürger,) wahrscheinlich aber auch, wie sein Standesgenosse Arminius, ein römischer Ritter war. Als solcher wird er, geehrt und zugleich bewacht, in Köln gewohnt haben, aus politischen Gründen dort zum Bürger der Ubiercivität gemacht worden sein und dann ebenso als Priester fungiert haben, wie bei dem Altar zu Narbo»tres equites Romani a plebe Narhonensium« fungierten.) Wenn ich endlich noch betone, daß eine Ausschließung der Ubier von dem Kultus der tres Galliae in Lyon nirgends bezeugt ist, darf ich wohl den Schluß ziehen, daß nicht sowohl die ara Ubiorum für eine be- sondere Provinz Germania beweist, als daß vielmehr aus der Vorstellung von einer Augusteischen Provinz Germania auch die von der weitgreifenden Bedeutung des Ubieraltars erwachsen zu sein scheint. Wird damit zugleich die Vermutung unerwiesen, daß eine angebliche augusteische Provin⸗ Germania auch linksrheinische Bestandteile hatte, so läßt sich auch nicht mehr annehmen, dab die späteren Provinzen Germania superior und inferior die Reste jener alten Provinz seien. Was endlich den schon erwähnten C. Sentius Saturninus betrifft, so hat man in ihm einen Statthalter der Provinz Germania erkennen wollen, weil Velleius II 105,1 von ihm sagt

¹) Plin. IV 111.

²) Tac. Ann. II 7. Dio LV 10a, 2.

³) CIL XII 4333, vgl., 4335.

¹) Bonner Jahrbb. 86, 127.

) Ich vermute, daß beide Male Ara, nicht ara, zu schreiben ist; der Altar gab der Stadt den Namen. Später hieß diese als Kolonie»colonia Claudia Ara Agrippinensiums, und manche Grabsteine geben Ara als die Heimat von Kölnern an. Vgl. auch C. I. Rhen. 549. Bergk wollte bei Florus II 30 anstatt Bormam lesen Ubiorum aram; schwerlich mit Recht.

4)»A divo Augusto civitate donatus sum« sagt Segestes bei Tac. Ann. I 58.

²) Vgl. auch Mommsen R. G. V 39 Anm.