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wohl unter gleichen Verhältnissen führte, ¹) und sicher that dies Tiberius, als er zum zweiten Male in der kräftigsten Weise als Statthalter und Heerführer Galliens und diesmal auch der Donauländer thätig war(4—6 y. Chr.). Eine Schwierigkeit für die hier zu besprechende Frage besteht nun darin, daß der Unterfeldherr Sentius, mit welchem sich Tiberius in die kriegerische Aufgabe teilte, von Velleius als legatus Augusti in germania, von Cassius Dio sogar als is Deouαννοαςα ⁴eρι νυν bezeichnet wird. Legt uns diese Bezeichnung etwa die Annahme nahe, daß damals neben den drei gallischen Provinzen schon eine Provinz Germania bestand?
Die Stellen der alten Autoren, welche für diese Frage in Betracht kommen, sind folgende. plinius, in dessen Geographie des römischen Reiches(Naturalis Historiae lib. III— V), wie Detlefsen u. a. erwiesen, die Tabellen im wesentlichen auf den Aufzeichnungen des Augustus peruhen, der also in erster Linie zu perücksichtigen ist, kennt eine solche provinz nicht. Er nennt inner- halb der Provinz Belgica außer den gallischen Stämmen noch die»Rhenum adcolentes Germaniae gentes in eadem provincia«(V 106). Demnach rechnet er oder vielmehr Augustus die links- rheinischen Germanen, also auch Köln, zur Provinz Belgica. Es scheint, daß Ptolemaeus aus alten Quellen schöpft, wenn er(Geogr. II 9) dieselben Angaben macht. Auch Strabo(IV 1, p. 177) kennt keine Provinz Germania; doch soll dies nicht eben petont werden, da er in poli- tischen Dingen keine Genauigkeit erstrebte. Um so wichtiger aber scheint es mir, daß sogar Velleius, bekanntlich ein Lobredner des Tiberius, in seiner Aufzählung der Völker, welche von Rom»in formulam prooincide redacti« sind, keine Erwähnung der Germanen thut(II 38. 39)! Er sagt von Tiberius nur, daß er während seines ersten Kommandos»sic perdomuit Germaniam, ut in formam paene stipendiariae redligeret provinciaes(II 97, 4); daßs diese Worte jedoch keine amtliche Thatsache pezeichnen, sondern nur den Eindruck des Großartigen hervorrufen sollen, geht aus dem einschränkenden paene meines Erachtens deutlich hervor. Das allerwichtigste Zeugnis aber geben natürlich die eigenen Worte des Kaisers Augustus. In der Beschreibung seiner Regierung, von der uns die Inschrift von Aneyra einen großzen Teil erhalten hat, ²) sagt er:»Omnium prouf in- ciarum populi Romani] quibus finitimae fuerunt gentes quae nlondum parerent imperio nostr]o, fines auæſi]. Gallias et Hispanias provil n lcials ab ea parte qua eds adlui]jt Oceanus d Gadibus ad ostium Albis flum] inis pacavi].« Letzterer Satz heißt in der griechischen Inschrift: Pakorios ²u* Loππσσασσνανιισσ erταραναεααασ aαας 06 2 ννυοed] νο Qreυ ⁴σαο Pa⁵εεοον uε ½oò oë ꝓπέινμμμ☚μνιο AASNO oranoν eipnvea]. Aus diesen Worten ergiebt sich, daß für Augustus die Galliae pro- vinciae bis zur Elbe reichen, eine davon losgetrennte germanische Provinz kennt er nicht. Ob aber das rechtsrheinische Land bei Belgica verbleiben oder dereinst eine vierte gallische Provinz namens Germania daraus gebildet werden sollte, darüber fehlt hier jede Andeutung.
Der einzige Autor, auf den man sich für die gegenteilige Behauptung berufen könnte, ist Florus. Dieser dem Q. Curtius vergleichbare Schriftsteller, der die römische Geschichte zum Tummelplatze seiner rhetorischen Kunst macht, hat in dem betr. Abschnitt(II 30) das Wort pro-
1) Die Angaben über ihn lauten allerdings nicht gerade bestimmt. Er war zuvor an der Donau(rν S Lo.*τ TOοεον Jεπ˙οεεε)f dann aber griff er ο rhy Pfyoy ueressy die Cherusker an(Dio LV 10, a). Demnach könnte man ihn ja auch einfach fur einen Statthalter von Belgica halten. Doch scheint das höhere Amt, dessen einheitliche Führung gerade damals schwerlich unterbrochen wurde, bedeutend wahrschein- licher für ihn, zumal auch er in einem wenn auch entfernten verwandtschaftsverhältnisse zu dem Kaiser stand.
²) Corpus Inscriptionum latinarum(CIL.) III p. 796 f. Ich citiere Tafel 5, 9 ff. der lateinischen, 14, 3 ff. der griechischen Inschrift.


