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uns für diese frühe Periode rheinischer Geschichte das inschriftliche Material noch sehr im Stiche lätzt, die Autoren aber es mit der amtlichen Genauigkeit der Bezeichnungen oft nicht eben genau nehmen: so werden sich doch die richtigen Gesichtspunkte aus den Quellen selbst ergeben, um diese Untersuchung zu ermöglichen, in welcher auf die außerordentliche Bedeutung Mommsens für unsere Studien gebührende Rücksicht genommen werden wird.
Die Ostgrenze des römischen Galliens bildete anfangs thatsächlich der Rhein, und noch die Erdbeschreibung des Agrippa(welcher 12 v. Chr. starb) giebt einerseits Galliae, anderseits Germania mit Raetia und Noricum als Landeseinheit an. ¹) Statthalter Galliens(der sog. Gallia Comata) war um 21 f. Agrippa, 17 M. Lollius, um 16 der Stiefsohn des Kaisers, Tiberius.²) Dann wurde das Land, wahrscheinlich während der Anwesenheit des Kaisers in Gallien(16— 13 v. Chr.), ³) in die drei einzelnen Provinzen Belgica, Lugudunensis und Aquitania eingeteilt. ¹) Der Legat von Belgica befehligte natürlich wie zuvor der der gesamten Gallia das Heer, welches im Gebiet der linksrheinischen unterworfenen germanischen Stämme stand, wo es zur Abwehr der rechts- rheinischen Germanen bestimmt war. Deshalb konnten beide auch ganz wohl als Befehlshaber im germanischen Lande bezeichnet werden. So sagt Velleius II 97, 1 aecepta in Germania clades sub legato M. Lollio«.
Nach der Eroberung von Raetia und Noricum wurde im Jahre 12 v. Chr. Drusus, der Bruder des Tiberius, vom Kaiser an die Spitze der unter ihm wieder vereinigten gallischen Provinzen gestellt, um auch von Gallien aus das Reich zu erweitern; als Stützpunkt seiner Angriffskriege gründete ihm Augustus ein festes Lager, das später Vetera genannt wurde (Birten bei Xanten) ⁵); und außerordentlich waren die Erfolge dieses jungen Feldherrn, welcher an Energie und glücklicher Benutzung der Umstände dem großen Caesar glich. Und nach seinem i. J. 9 unerwartet eingetretenen Tode setzte der damals noch ebenso kühne wie vorsichtige Tiberius sein Werk mit gleichem Erfolge fort, so daß, als dieser 6 v. Chr. das Land verließ, die germanischen Stämme zwischen Rhein und Elbe schon mehr oder weniger in Abhängigkeit von Rom gebracht waren. Drusus und wohl auch Tiberius waren, wie gesagt, wiederum Statthalter des gesamten Galliens.⁰) Drusus vollzog als solcher am 1. Aug. 12 die Weihe des Altars der Roma und des Augustus in Lyon, sowie den census Galliarum;*) und sie erweiterten lediglich dieses ihr Gebiet so, daß es von den Pyrenäen schließlich bis zur Elbe reichte. Die Truppen behielten ihre Winterlager inmitten des Ganzen am Rhein, nach Westen zur Aufsicht, nach Osten zu Schutz und Angriff, die Statthalter selbst befanden sich den Sommer hindurch krieg- führend in Germanien, die übrige Zeit widmeten sie, soweit sie dieselbe nicht in Rom zubrachten, vermutlich der Verwaltung und Rechtsprechung in ihrem weiten Gebiete, wenn sie diese nicht etwa Legaten der drei einzelnen Provinzen überließen, über welche sie dann jedenfalls ein imperium maius besaßzen, ähnlich dem, welches Tacitus in gleichartigen Fällen(Ann. II 43 und XV 25) für den Orient beschreibt. Man darf annehmen, daß L. Domitius Ahenobarbus das Kommando
¹) Vgl. Geographi latini minores ed. Riese p. 4. 5.
²) Dio LIV 11, 1. Sueton. Tib. 9.
²) Vgl. Mommsen, Hermes XV 111. Da für Lollius das Jahr 17 durch Julius Obsequens c. 71 feststeht, muß er also ganz Gallien verwaltet haben: damit stimmt auch Dio LIV 20, 5 bestens überein.
*) Plin. IV 105. Strabo IV 1 p. 177. Dio LlIII 12. Ptolem. II 7— 9. Oros. I 2.
5) Tac. Hist. IV 33.
*) So auch Mommsen Röm. Gesch. V 24. 29. 76.
7 Vgl. Dio LIV 32, 1. Livius epitome 139. Sueton. Claud.(1) 2.— Rede des Kaisers Claudius col. 2.


