Aufsatz 
Forschungen zur Geschichte der Rheinlande in der Römerzeit
Entstehung
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provinz Germanien, die das Land vom Rhein bis zur Elbe umfaßte, hat nur zwanzig Jahre von 12 v. Chr. bis.. 9 n. Chr. bestanden.« Auch dann»wurden die Statthalterschaft und das Kommando nicht eigentlich aufgehoben, obwohl sie so zu sagen in der Luft standen«, sondern aus den linksrheinischen Teilen und den Resten des rechtsrheinischen Gebietes seien infolge der Veründerung der römischen Politik, welche durch die Teutoburger Niederlage veranlaßst worden sei,»die beiden römischen Provinzen Ober- und Untergermanien«(S. 107) gebildet worden »in dem Gebiet, welches eigentlich zur Belgica gehörte, aber da eine Trennung der Militär- und Civilverwaltung nach der römischen Ordnung ausgeschlossen war, so lange als die Truppen hier standen, auch administrativ unter den Kommandanten der beiden Heere gelegt war« (S. 108). Unleugbar steht Mommsens Auffassung, wenn wir vom Jahre 16 v. Chr. absehen, einheitlich und in sich geschlossen da. Die Frage aber, wie sich diese Provinz Germanien zu dem großen gallisch-germanischen Kommando verhielt, beantwortet O. Hirschfeld dahin, daß sich»die Lostrennung des Commandos über die rheinischen Legionen von der gallischen Statt- halterschaft allerdings schon unter Augustus vollzogen hat.«¹) In ähnlicher Weise spricht sich Marquardt²) aus: nach ihm hatten aber die Eroberungen auf der Ostseite des Rheins die Ent- stehung der zwei Provinzen Germania superier und inferior zur Folge, deren Organisation je- doch durch die Einwirkung unerwarteter Ereignisse(9 n. Chr.) unterbrochen worden sei). Hermann Schiller teilt in seinerGeschichte der römischen Kaiserzeit« die Ansicht Marquardts und nimmt gleichfalls eine Verteilung aufwei Provinzen an; im übrigen aber ist er ohne die Ursache anzugeben darin zurückhaltender als Mommsen, daß er die Provinzialgründung mehr nur für geplant als für wirklich ausgeführt hält. Indem er die linksrheinischen Germanen zu Belgica, einer der von Augustus 16 13 v. Chr. eingerichteten drei gallischen Provinzen, rechnet, fügt er zwar hinzu:wahrscheinlich nahmen später auch die beiden Germanien an den gallischen Provinziallandtagen ſin Lugudunum] teil«(Bd. I[1883] S. 212), bezeichnet aber anderseits Mainz i. J. 9 v. Chr. als liegend»in der von Drusus gewonnenen künftigen Pro- vinz Germaniae«(S. 219). Nachdem Quinctilius Varus»einfach die Nachfolge des Tiberius und damit das Kommando über beide Germanien erhalten«(S. 229), trat nach der Teutoburger Niederlage eine Wendung in der germanischen Politik des Kaisers ein,»und die Benennung Ober- und Untergermanien, einst als Benennung für das Land bis zur Elbe geplant, bezeich- nete jetzt etwas prahlerisch den schmalen Streifen längs dem Rheine am linken Ufer«(S. 233).

Soweit über die herrschenden, auch von anderen Autoren angenommenen⁴) Ansichten. Denn L. v. Ranke ist in seiner Weltgeschichte auf diese Frage nicht eingegangen. Wir sehen in ihnen mehrere Verschiedenheiten der Auffassung. So z. B. hat Mommsen eine unter Augustus erfolgte Zweiteilung, Schiller eine bereits stattgefundene Organisation der Provinz apsichtlich nicht behauptet. Schon dieser Zwiespalt, aber nicht er allein, mußz zu einer erneuten Prüfung der Frage nach den Quellen auffordern. Hat diese allerdings eine besondere Schwierigkeit, da

¹) O. Hirschfeld, Die Verwaltung der Rheingrenze in den ersten drei Jahrhunderten der römischen- Kaiserzeit(in: Commentationes philologae in honorem Th. Mommseni, p. 433 447), S. 434.

²) J. Marquardt, Röm. Staatsverwaltung I*(1881) S. 270.

³) Gleich darauf nennt aber Marquardt ganz dasselbe Gebiet eine Provinz(S. 272), will jedoch den plural Germaniae(bei Tac. ann. I 57. II 73. III 46. XI 19. Agr. 15 cf. Hist. IV 18) Deutschlands verstehen, welcher Provinz war oder gewesen war.

*) Z. B. von J. Jung, die romanischen Landschaften des röm. Reichs(Innsbruck 1881) S. 190 ff.

dann wieder von dem Teile