Aufsatz 
Forschungen zur Geschichte der Rheinlande in der Römerzeit
Entstehung
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Forschungen zur Geschichte der Rheinlande in der Römerzeit.

I.

Die Entstehung und Entwickelung der Provinzen des römischen Reiches, welche den Namen Germania trugen, bietet der wissenschaftlichen Forschung verschiedene Schwierigkeiten. Weder ihr allmähliches Erwachsen aus der schon bestehenden provinzialen Ordnung Galliens, noch auch das Verhältnis, in welchem die militärische Gewalt des obersten Befehlshabers zu der Verwaltung und Rechtsprechung längere Zeit hindurch gestanden hat, läßt sich, zumal bei dem Charakter der uns erhaltenen Uberlieferung, leicht mit Sicherheit erkennen, und die Fragen über die Zeit der Provinzialgründung, über ihre etwaige Unterbrechung, über ihre weitere Ent- wickelung u. a. sind schon in recht verschiedener Weise beantwortet worden. Um von den das Jahrhundert, welches auf die Teutoburger Schlacht folgte, betreffenden Ansichten zunächst noch nicht zu reden, so hat auch die Zeit des Augustus schon verschiedene Auffassungen erfahren. Der Erste, der sich mit derselben ernstlich befaßte, A. W. Zumpt, leugnete in kurzen Worten die Existenz germanischer Provinzen zu Lebzeiten des Augustus.¹) Später aber machte sich mehr und mehr die Ansicht Theodor Mommsens geltend, des gewaltigen Forschers, der den schier unermeßlichen Stoff dieser teilweise von ihm erst erschlossenen Gebiete des Wissens durch geistvolle Kombination und glänzende Darstellung wie nicht leicht ein anderer zu beleben ver- steht. Mommsens Ansicht werde hier nach der letzten zusammenhängenden Darstellung, wie er sie im fünften Bande seiner Römischen Geschichte(1885) niedergelegt hat, wiedergegeben. Er erwähnt schon für das Jahr 16 v. Chr., also ehe Drusus den Rhein überschritt, einen »Statthalter von Germanien«(S. 23), giebt dann etwa für die Jahre 9 6 v. Chr., in denen das Land zwischen Rhein und Elbe»eine wenn auch noch keineswegs befriedete römische Provinz« war(S. 28), einem Abschnitte den Titel»Organisation der Provinz Germanien«, wofür er als Zeugnisse die Einführung römischer Rechtspflege und die Gründung des Augustusaltars bei den Ubiern anführt(S. 31 f.), denn auch die Heereslager am linken Rheinufer rechnet er dazu (S. 107); er erwähnt dann für die Jahre 6 9 n. Chr. die»Provinz Germanien« als eine sichere Thatsache(S. 38), und bezeichnet als Folge der Schlacht im Teutoburger Walde»das Aufgeben der neuen Provinz Germanien«(S. 52). Ganz bestimmt äußzert er(S. 107):»Die ursprüngliche

¹) Zumpt, Studia Romana(1859), S. 130.