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Verbündeten des pontischen Königs Mithradates*) geführten Kriege einen von den Alten als situs Ponti oder situs Fonticus(fg. III 44. 45 K.) angeführten Excurs eingeschaltet habe, in welehem er»etwa seythische Sitte auf die noch fremderen Germanen übertragen haben könnte«(Köpke S. 221), oder wie mit mehr Besonnenheit Wiedemann meint, in welchem Geten, Scythen und Bastarner als Anwohner des schwarzen Meeres beschrieben wurden. Nun seien aber die Bastarner, Nachbarn der Scythen und von gleichen Sitten mit diesen, ein germanischer Stamm gewesen, und diese Vermittlung habe bewirkt, dass so ziemlich die gleiche Schilderung von Scythen und Germanen gelten konnte. Ueberdies sei gerade Sallust bei seiner tiefen Unbefriedigtheit mit den römischen Zuständen ein Autor, dem solche Idealisirung von Naturvölkern mit innerer Berechtigung zugeschrieben werden
könne; und gerade in seinen ethischen Nutzanwendungen sei er vielfach nachgeahmt worden.
In recht scharfsinniger Weise ist diese Hypothese aufgebaut, und doch wird sie hin- füllig, sobald man die Schwäche ihrer Grundlage erkennt. Gleich von Anfang an, ehe er noch in der Betrachtung der Skythen selbst einen festen Standpunkt eingenommen hat, mischt nämlich Köpke auch die Germanen Cäsar's ein, und da auch diese ohne Privat- grundbesitz die Aecker jährlich wechseln— alles was Köpke sonst noch anführt, ist als Vergleichungsobject hinfällig— so lässt er dies eine Moment genügen, um ein bestimmtes Verhältniss der Darstellung des Horaz. Vergil und Justin zu Cusar zu statuiren. Als ob nicht dergleichen bei Naturvölkern mehrfach vorkommen, und als ob die Nachricht des Horaz, welcher allein dies von den Scythen berichtet, nicht auch auf einem Irrthum be- ruhen könnte(s. 8. 28). Aber auch alles Andere, was für die Ableitung der Berichte über Scythen und Germanen aus Sallust vorgebracht wird, ist unhaltbar. Erstens: Sallust erwähnt die Germanen in einem Fragmente der Historiae:»Germani[vcetera= ergänzt Dietsch] intectum renonibus corpus tegunt«(III fg. 57 Kritz), vgl.» Festes de pellibus re- nones vocantur«(58 K.). Weit entfernt aber, sich auf germanische Völker am schwarzen Meere zu beziehen, ist dies vielmehr gerade der Beschreibung Cäsar's, welche auch Köpke dafür anführt, also derjenigen der überrheinischen Germanen entnommen. Nur zu dieser passt ja auch das intectum corpus; denn bei Cäsar steht(B. G. VI 21):»Germani... pællibus aut parvis renonum tegimentis utuntur, magna corporis parte nuda.« Bei den östlichen Völkern am schwarzen Meere hören wir dagegen stets nur von vollständiger Pelzbekleidung, wie z. B. gerade an den betreffenden Stellen Vergils und Justins, nie aber von so leichter Tracht. Auch fg. III 78 Kr.»Criæzo et gentis eiusdem Gallis atque Ger- manis« sind nur die Germanen des eigentlichen Deutschlands gemeint. Ebenso III 55 (. u.). Ueberhaupt konnte Sallust den nach allgemeiner Ansicht damals noch neuen Namen
*) App. Mithr. 15: ꝓtXlςα ϑ εςα πάανν τν εκλεκνυνενονν ετοαιμισια οσπταα νκ e
7 1 1 1 71 1— 2, 2 1 7 ν Taανσοαςσα τͥ Bœmνςρνα εα Ooα νπα νααομτσσα ² ππτσνι οςι αμςρ Tdvναην Tre αν IOτσςσο να τν εαυννν ν τν MAαυπσαεσα. cf. c. 69.


