24 denn er kann auch zornig und heftig sein(vgl. T. 167 und 173; I. 4. 29 und 35, S. 16), aber der Held, im Grunde edel, drängt sie stets zurück, und noch T. 168; I. 4. 30 gesteht er, dass er sich stets der Unschuld und des unverführten Willens bewusst geblieben sei, was sich gewiss auch auf die gestellten Bedingungen bezieht. Ja, als er sich zum zweitenmal vom Kaiser verrathen sah, drängte sich ihm noch das Gefühl inniger Dankbarkeit auf gegen den Kaiser, weil dieser ihn einst liebte, wertschätzte, so hoch empor- hob, ihn seinem Herzen am nächsten stellte, was ihm, wenn er von Rachsucht getrieben worden wäre, kaum geschehen wäre.(T. 549— 553; I. 7. 105— 109.)
Bei der Stellung der Bedingungen, die, wie schon bemerkt, die erste Ursache seines bösen Schicksales wurden, zeigte sich Wallenstein wieder als kluger Realpolitiker, wie in der Organisation seines Heeres. Folgendes bedingte er sich aus und setzte er auch durch langes Zögern und die Furcht vor seinem Rücktritte durch: Er sollte Generalissimus des Hauses Osterreich sein und bleiben. Kein Menschenkind, auch der Kaiser nicht, sollte bei seiner Armee zu seinem Nachtheile etwas zu sagen haben; er müsse unumschränkter Herr über die Armee sein, wie er auch mit seiner Ehre und seinem Kopfe für den Ausgang haften müsse. Alle kaiserlichen Heere sollten ihm gehorchen, soweit die deutsche Sprache gesprochen werde, seine Obersten und Generäle von ihm selbst gewählt werden können, nach seinem Belieben, ohne Rücksicht auf Stammland und Katechismus, wenn sie nur sonst brav und tüchtig seien, während der Kaiser nur zu bestätigen habe. Sein heller Verstand erhob ihn über die Vorurtheile seiner Zeit hinaus.(P. 1214— 1225, 1239— 1252, 1266— 1269; II. 7. 205— 216, 230— 243, 257— 260.) Mit absoluter Gewalt also ausgestattet, sollte er nach eigenem Ermessen Krieg führen und Frieden schließen können, ebenso Geld und Gut confiscieren, belohnen und strafen (L. 846— 853; 11. 185— 192); aber nicht mehr, wie vor acht oder neun Jahren, sei das Heer auf die Selbstverköstigung durch den Krieg angewiesen, sondern zur Führung des Krieges seien vom Kaiser die Mittel und Spesen dem Herzoge zu geben.(Vgl. P. 1143— 1158; II. 7. 133— 148.)
Man erkennt die Ungeheuerlichkeit dieser Forderungen und die Un- haltbarkeit eines solchen Verhältnisses. Was ist denn da der Kaiser mehr, der nun nichts anderes mehr zu thun hatte, als mit offenen und dankbaren Händen in Empfang zu nehmen, was ihm sein übermüthiger Generalissimus gönnte? Was bedeutete denn eine«kaiserliche, Armee, über die nicht der Kaiser, sondern sein Feldherr Kaiser war(vgl. P. 294; I. 3. 19), der nun nicht nur die Gewalt hatte, über der Fürsten Haupt, sondern auch über das seines Oberherrn hinwegzuschreiten?(Vgl. L. 312— 313; 6. 135— 136.) Es war ein Fehler und Unrecht des Kaisers, auf solche Bedingungen
¹ Nicht auch die spanischen Truppen.


