zum Tode verurtheilte. ¹ Doch dieser todeswürdige Verbrecher war jetzt der unentbehrlichste Mann in der Monarchie, und Ferdinand, im Verstellen geübt, bewilligte ihm alles, was er verlangte.
Hierauf wird erzählt, wie Wallenstein, die Erwartungen des Hofes nicht erfüllend, nur seinen eigenen Plänen gemäß handelte. Statt gegen die Feinde zu ziehen, knüpfte er vergebliche Unterhandlungen mit denselben an, um sie(die vereinigten Schweden und Sachsen) zu trennen. Dann endlich vereinigte er sich, schon öfter ohne Erfolg dazu aufgefordert, mit dem Kur- fürsten von Bayern, Maximilian, der besonders einst als Haupt- ankläger und Gegner Wallensteins am Regensburger Fürstentage gewirkt hatte, bei Eger,² nach welcher Vereinigung dieser aber den Oberbefehl voll- ständig Wallenstein überlassen musste und nur das Recht der Strafen und Belohnungen bei seinen eigenen Truppen behalten durfte.
Dann folgen Gustav Adolfs Unglückstage vor Nürnberg, Wallensteins Trennung von Maximilian von Bayern, die Einnahme von Leipzig und jene berühmte Schlacht bei Lützen, welche die Oberherrlichkeit Wallensteins oder seiner Feinde beweisen sollte. Trotz der Umsicht und Tapferkeit Wallen- steins, der mitten im feindlichen Kugelregen mit kühler Seele seine Truppen durchritt, dem Nothleidenden nahe mit Hilfe, dem Tapfern mit Beifall, dem Verzagten mit strafendem Blick, blieb doch den Schweden nach der mörderi- schen Schlacht, die nur die einbrechende Nacht beendete, die Ehre des mit dem Leben ihres Königs schwer erkauften Sieges; wenigstens behaupteten sie die Walstatt, wührend sich Wallenstein zuerst nach Leipzig und dann nach Böhmen zurückzog, den Winter über die kaiserlichen Lande statt der feindlichen bedrückte und auch nach Beginn des Frühlings den Schauplatz des Krieges wieder in ein kaiserliches Erbland verlegte, indem er mit 40.000 Mann in Schlesien einrückte. Aber doch griff er die verbündeten
¹ Die Bedingungen des Vertrages, die den Kaiser ganz in die Hände seines Generals hätten spielen sollen, sind den im Drama angegebenen ziemlich entsprechend: Unumschränkter Oberbefehl über alle deutschen Armeen des österreichischen und spanischen Hauses mit der unbegrenzten Vollmacht zu strafen und zu belohnen. Weder dem König von Ungarn noch dem Kaiser selbst solle es vergönnt sein, bei der Armee zu erscheinen, noch weniger eine Handlung der Autorität darin auszuüben. Keine Stelle solle der Kaiser bei der Armee zu vergeben, keine Belolmung zu verleihen haben, kein Gnadenbrief desselben ohne Wallensteins Bestätigung giltig sein. Uber alles, was im Reiche confisciert und erobert werde, solle der Herzog von Friedland allein, mit Ausschließung aller kaiserlichen und Reichsgerichte, zu verfügen haben. Ein kaiserliches Erbland müsse ihm zu seiner ordentlichen Belohnung und noch ein anderes der im Reiche eroberten Länder zum außerordentlichen Geschenk überlassen werden. Jede österreichische Provinz solle ihm, sobald er derselben bedürfen würde, geöffnet sein. Außerdem verlangte er die Versicherung des Herzogthums Mecklenburg bei einem künftigen Frieden und eine förmliche, frühzeitige Aufkündigung, wenn man es fůr nöthig finden sollte, ihn zum zweiten- male des Generalats zu entsetzen.
² Die vereinigten kaiserlich-bayerischen Truppen machten nun eine Armee von beinahe 60.000 größtentheils bewährten Soldaten aus.


