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Vorbereitung zu machen. Freilich liegt die Gefahr nahe, daß ſie vorübergehend anderen Teilen ihres Unterrichtes das entziehen, was ſie dem einen überwiegend widmen müſſen. Doch wird die geſteigerte Gewöhnung an Planmäßigkeit und Selbſtbeobachtung mittelbar ihrer ganzen Wirkſamkeit zu Gute kommen.
Der Nachteil, welcher in dem öfteren Wechſel des Lehrers liegt, muß durch die um ſo größere Planmäßigkeit des Verfahrens und die fortgehende Ueberwachung durch Direktor und Fachlehrer thun⸗ lichſt ausgeglichen werden. Am Gießener Gymnaſium, wo ähnliche Einrichtungen und zwar in weit größerem Umfange beſtehen, hat ſich die Sache ſeit einer Reihe von Jahren gut eingelebt.
Zeit und Kraft des Direktors werden freilich in weitgehendſter Weiſe in Anſpruch genommen, ohne daß ſich eine erhebliche Erleichterung ſeiner ſonſtigen Pflichten wird durchführen laſſen. Eine fühl⸗ bare Einſchränkung ſeiner Lehrthätigkeit kann nicht empfohlen werden, doch wird er in manchen mehr äußeren Geſchäften vertreten werden können. Von beſonderer Wichtigkeit iſt es, daß ein dazu geeignetes Mitglied des Lehrkörpers ihm als Gehülfe zur Seite geſtellt wird, der nicht nur wie einzelne Fach⸗ lehrer zu einer mehr vorübergehenden Anteilnahme an den Arbeiten des Seminars herangezogen, ſon⸗ dern zu dauernder Mitarbeit und in Behinderungsfällen des Direktors zur Stellvertretung deſſelben verpflichtet wird. Demſelben iſt eine Erleichterung ſeiner Unterrichtsarbeit durch geringere Stundenzahl und eine entſprechende Geldentſchädigung zu gewähren.
Aber auch ſo bleibt dem Direktor eine ungewöhnliche Arbeitslaſt. Am ſchmerzlichſten wird er den Verzicht auf wiſſenſchaftliche Thätigkeit oder wenigſtens deren ſtarke Einſchränkung empfinden. Nur Hingebung an die Sache, die in einer edlen Wirkſamkeit und ihrem Gelingen liegende innere Freudigkeit, ſowie die unſerem Stande auferlegte Uebung im Entſagen wird darüber hinweghelfen können. Um ſo weniger wird man die Thätigkeit des Direktors, auf deſſen Einſicht und Pflichttreue das Ganze ruht, durch einengende Verordnungen binden dürfen.
Den Fachlehrern, welche für die Thätigkeit des Seminars in Betracht kommen, erwächſt eine gewiſſe Erleichterung durch die von den Seminariſten im zweiten Halbjahr zu übernehmenden Unter⸗ richtsaufgaben(S. 12); dem Seminarlehrer für Mathematik und Naturwiſſenſchaft, dem eine umfaſ⸗ ſendere Aufgabe zufällt, wird eine beſondere Entſchädigung zu gewähren ſein.
Zum Schluß kann ich nicht umhin, einer bereits durch die Erfahrungen des erſten Seminar⸗ halbjahres gewonnenen Ueberzeugung Ausdruck zu geben. Nach den neuen Beſtimmungen darf der Zu⸗ tritt zum Seminar erſt nach Erwerbung eines Lehrerzeugniſſes ſtattfinden, womit in vielen Fällen eine Verlängerung der bisher üblichen Studienzeit verbunden iſt; es wird ſodann die Zeit der praktiſchen Vorbildung von einem auf zwei Jahre ausgedehnt. Ohne Zweifel liegt hierin eine große Härte, die man gern gemildert ſehen möchte. Ich bin nun der feſten Ueberzeugung, daß ein gut organiſier⸗ tes Seminarjahr für tüchtige Kandidaten das Probejahr entbehrlich machen wird. Darum ſollten die oberſten Schulbehörden es ſich vorbehalten, geeigneten Kandidaten auf Antrag der Seminardirektoren das Probejahr ganz oder teilweiſe zu erlaſſen.
1) Vgl. Schiller, Seminarien S. 106. Klumpp, Die gelehrten Schulen, II, 305.


