Aufsatz 
Das Gymnasialseminar zu Jena : ein Gutachten / von G. Richter
Entstehung
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tätsſeminar hat außer ſeinen praktiſchen Zwecken doch vor allem auch die Pflege und Förderung der wiſſenſchaftlichen Pädagogik zur Aufgabe. Die Uebungsſchule ſoll für die Anwendbarkeit der Theorie die Probe abgeben, ſie hat in gewiſſem Sinne die Beſtimmung einer pädagogiſchen Ver⸗ ſuchsſtation.

Jedenfalls dient ſie der Einführung in ein ganz beſtimmtes, in allen Einzelheiten genau aus⸗ geführtes pädagogiſch⸗didaktiſches Lehrſyſtem, deſſen Anwendbarkeit auf den höheren Schul⸗ unterricht noch keineswegs bewieſen iſt. Sollte eine Uebertragung verſucht werden, ſo müßten vorher die höheren Schulen in Lehrplan und Unterrichtszielen noch weit ſtärker umgeſtaltet werden, als es ſelbſt bei der gegenwärtigen heftigen Reformbewegung zu erwarten ſteht. Ich hebe beiſpielweiſe nur hervor, welchen durchgreifenden Einfluß die Geſtaltung des Lehrplans und des Unterrichts nach der Konzentrationsidee der Ziller⸗Rein'ſchen Schule und nach der von derſelben verlangten ſtrengen Duchführung der ſogenannten formalen Stufen auf den Gymnaſialunterricht äußern müßte. So ſehr auch der letztere nach einheitlicher Geſtaltung weit mehr als bisher zu ringen hat, ſoviel auch die didak⸗ tiſche Formgebung von der Theorie der Formalſtufen lernen kann und muß, ſo unmöglich ſcheint es doch, den Unterricht auf den einzelnen Klaſſenſtufen ſtatt auf mehrere, unter ſich der Art nach verſchiedene, durchweg auf nur einheitliche Mittelpunkte zurückzuführen!¹); und der ſtrikten Anwendung der formalen Stufen ſtellen ſich im Gymnaſialunterricht auf Schritt und Tritt kaum überwindliche, aus der Natur des ſo vielſeitig zuſammengeſetzen Stoffes ſich ergebende Schwierigkeiten entgegen, wie denn auch manche der bisher veröffentlichten Verſuche dieſer Art mehr den Schein als das Weſen der Sache zum Aus⸗ druck bringen.

Demnach würden Kandidaten, welche keine andere praktiſche Vorbildung als am Univerſitäts⸗ ſeminar erhalten hätten, nicht im ſtande ſein ſelbſtändige Unterrichtsaufgaben im Probejahr zu über⸗ nehmen, es würde für ſie die Einführung in die Methodik der gymnaſialen Unterrichtszweige erſt beginnen müſſen.

Würde man nun, nur um die Einheit der Leitung zu ſichern, die mit der beſprochenen Aus⸗ bildung am Univerſitätsſeminar verbundenen Vorteile aufgeben und die ganze Arbeit der praktiſchen Vorbereitung der Kandidaten allein dem Gymnaſialſeminar überlaſſen wollen? Sind denn überhaupt Störungen der Arbeit bei doppelter Leitung, namentlich wenn eine reinliche Teilung der Aufgaben voll⸗ zogen wird, unvermeidlich? Iſt nicht vielmehr ein fruchtbares Zuſammenwirken, ein gegenſeitiges ſich in die Hände arbeiten ſeitens der beiden Direktoren möglich, ja unter normalen Verhältniſſen einfach natür⸗ lich und ſelbſtverſtändlich? Ich bejahe dieſe Frage und berufe mich dabei auf langjährige Erfahrung. Ich habe von jeher darauf gehalten, daß meine Probekandidaten, wenn es irgend thunlich war, zugleich Mitglieder des pädagogiſchen Seminars wurden und an der Seminarſchule einigen Unterricht über⸗ nahmen. Nie hat dies Verhältnis zu Konflikten geführt, ſtets habe ich mit den Leitern des Seminars, mit Stoy ſowohl als ſeinem Nachfolger Rein, zwei grundverſchiedenen Perſönlichkeiten, im beſten Einvernehmen und in fruchtbarem Austauſch geſtanden, zum Segen der Kandidaten, die wohl ohne Ausnahme die aus dem Doppelverhältnis ihnen erwachſene Förderung dankbar anerkennen. Es wäre alſo nicht zu rechtfertigen, wenn man das Gute, welches andere Seminarorte in Folge der Verhältniſſe entbehren müſſen, hier verſchmähen wollte, wo es von ſelbſt ſich darbietet. Es wurde ſchon darauf hingewieſen, wie gerade das Pädag. Univerſitätsſeminar die allgemeine pädagogiſche Bildung der Kandidaten zu fördern geeignet iſt. In dieſem überaus wichtigen Punkte, welcher in dem Preußi⸗ ſchen Reglement keineswegs zu ſeinem vollen Rechte kommt, bietet jenes eine ſehr willkommene, durch

¹) Vgl. Willmann Didaktik II, 199:Es darf der übrige Unterricht nicht zum bloßen Kommentare der Geſinnungsſtoffe herabgeſetzt werden, vielmehr muß der jedem Gebiete eigene Bildungswert und das für jedes geltende Geſetz des Fortſchritts bei jener Anlehnung bewahrt bleiben. 3