15 Das pädagogiſche Univerſitätsſeminar.
Die Aufgabe des Seminarjahres wird in§ 2 der preußiſchen Ordnung dahin beſtimmt:„die Kandidaten mit den Aufgaben der Erziehungs⸗ und Unterrichtslehre in ihrer Anwendung auf höhere Schulen und insbeſondere mit der Methodik der einzelnen Unterrichtsgegenſtände bekannt zu machen, ſowie durch Darbietung vorbildlichen Unterrichts und durch Anleitung zu eigenen Unterrichtsverſuchen zur Wirkſamkeit als Lehrer zu befähigen“. Daß das Univerſitätsſeminar mit der Uebungsſchule zur Er⸗ füllung eines Teiles dieſer Aufgaben wohl geeignet iſt, unterliegt keinem Zweifel. Würde man nicht wünſchen müſſen, es könne die geſammte Aufgabe allein übernehmen? Liegen nicht in der Verkeilung der Aufgabe an verſchiedene Anſtalten und Perſonen gewiſſe Gefahren? Die Frage bedarf eingehen⸗ der Prüfung.
Zunächſt bedarf es der Klarheit darüber, was durch die Einrichtungen des Univerſitätsſeminars den Kandidaten eigentlich geboten werde. Soweit ich nach langjähriger Beobachtung urteilen kann, ſicherlich dieſes:
Die Kandidaten werden durch die Vorleſungen des Seminardirektors mit den theoretiſchen Grundſätzen der Lehre von Erziehung und Unterricht bekannt gemacht, ſie lernen gleichzeitig die An⸗ wendung derſelben an der mit dem Seminar verbundenen Uebungsſchule, der auch eine Gymnaſial⸗ klaſſe angegliedert iſt, kennen und erhalten Gelegenheit nicht nur vorbildlichen Unterricht zu beobachten, ſondern auch an beſonderen Lehraufgaben unter ſachkundiger Leitung ihre Kräfte zu üben. Durch die ſich anſchließenden kritiſchen Beſprechungen im Kreiſe der Genoſſen werden ſie zu ſtrenger Selbſtbeobach⸗ tung erzogen und zu raſtloſer Arbeit an der Vervollkommnung ihres Lehrverfahrens angetrieben. Sie erhalten Gelegenheit einen in ſeiner Kleinheit und Einfachheit um ſo durchſichtigeren Schulorganismus in allen ſeinen Teilen genau kennen zu lernen und die Beziehung aller Veranſtaltungen in Unterricht und Schulleben auf das durch den Erziehungszweck beſtimmte Endziel ſich zu bewußtem Verſtändnis zu bringen. Die Würdigung der Volksſchulpädagogik und die Erkenntnis von der grundſätzlichen Einheit aller pädagogiſchen Arbeit iſt nicht der geringſte Gewinn. So lernt der Kandidat unterrichten und namentlich die vielen kleinen und doch ſo wichtigen Mittel und Hülfen der didaktiſchen Technik, welche allem Unterricht gemeinſam ſind, richtig handhaben, er erweitert und vertieft ſeine pädagoiſche Allgemeinbildung(wenn er nicht eine ſolche überhaupt erſt bei dieſer Gelegenheit erwirbt) und übt ſich in folgerichtigem pädagogiſchen Denken. Das ſind Vorzüge, welche dem künftigen Gymaſiallehrer in hohem Maße zu ſtatten kommen werden.
Aber erſichtlich iſt doch zugleich, daß dieſe Art der Vorbildung allein für die Unterrichtsarbeit an höheren Schulen eine ausreichende Vorbereitung nicht darbieten kann. Sie kann die Anwendung der theoretiſchen Grundſätze auf höhere Schulen nicht zeigen, ſie kann mit der Methodik der wichtigſten Unterrichtsgegenſtände nicht bekannt machen. Der verſchiedene Lehrſtoff und die verſchiedene geiſtige Entwickelung der Schüler erfordert eine Anwendung der allgemeinen didaktiſchen Grundſätze, die von der⸗ jenigen, welche an den Stoffen und mit den Knaben einer elementaren Uebungsſchule gezeigt werden kann, in vielen Punkten ſtark abweichen muß. Daran wird auch durch die Gymnaſialklaſſe nicht viel geändert. Sie umfaßt nur einen Jahrgang und beſteht aus einer ſehr kleinen Anzahl von Schülern. Der Unter⸗ richt entſpricht daher mehr der Privaterziehung, kann von den Bedürfniſſen und Formen des Klaſſen⸗ unterrichts in Lehre und Zucht keine entſprechende Anſchauung gewähren ¹). Ueberhaupt aber wurzelt die Verſchiedenheit des Lehrverfahrens an Gymnaſium und Uebungsſchule keineswegs nur in dem Unter⸗ ſchied der Stoffe und der jugendlichen Altersſtufen, ſie hat noch einen tieferen Grund. Das Univerſi⸗
1) Nach neuerer Beſtimmung kommt die Gymnaſialklaſſe hinfort in Wegfall.


