Aufsatz 
Das Gymnasialseminar zu Jena : ein Gutachten / von G. Richter
Entstehung
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Sexta: Geradlinige geometriſche Grundformen und deren Ausbau.(Rechteck, Quadrat, regel⸗ mäßiges Achteck, gleichſeitiges Dreieck, regelmäßiges Sechseck, Bänder aus geraden Linien). Anwendung leichter Farbentöne bei den Vorgeſchritteneren.

Quinta: Krummlinige geometriſche Grundformen und deren Entwicklung zu Verzierungen Kreis, vierteilige, acht und ſechsteilige Roſetten, regelmäßiges Fünfeck mit Roſetten, Oval, Eilinie, Blatt⸗ und Blütenformen, Zierformen). Farbentafel. Anwendung leichter Farbentöne.

Quarta: Perſpektiviſche Erſcheinungen der Körper nach Depuis Drahtmodellen(mit Aus⸗ wahl: Quadrat, Würfel, Leiter, gleichſ. Dreieck, Kreis) mit den einfacheren Körperformen der Stuhl⸗ mann'ſchen Modelle in Frontſtellung im Umriß gezeichnet. Führung eines Skizzenbuchs zu häuslichen Uebungen.

II. Freiere Unterrichtsformen. Die Studientage wurden in den drei oberen Klaſſen in herkömmlicher Weiſe zur Ergänzung der Klaſſenlektüre benutzt. Mit den Schülern der Unterprima las der Direktor an einigen Winterabenden geeignete Abſchnitte aus Plautus 1). Ebenſo mit den Ober⸗ primanern Grillparzer's TrilogieDas goldene Vlies. Die Beſtrebungen der Schülervereine, über welche im vorjährigen Schulbericht eingehende Nachricht gegeben iſt, dienten der Pflege des freien wiſſenſchaftlichen Intereſſes auf geſchichtlichem und naturwiſſenſchaftlichem Gebiete, ſo wie der Ausbildung in der Turnkunſt. Auch in dieſem Jahre haben die überwachenden Herren Lehrer wiederholt an den Sitzungen dieſer Vereine teilgenommen. Dieallgemeinen Beſtimmungen über das Vereinsleben wur⸗ den einer Durchſicht unterzogen und haben jetzt folgende Geſtalt:

§ 1. Jeder Verein ſteht unter der Aufſicht eines Lehrers der Anſtalt.

§ 2. Veränderungen der Satzungen bedürfen der Genehmigung des aufſichtführenden Lehrers und des Direktors.

§ 3. Nur Schüler des Gymnaſiums und zwar nur Primaner und Sekundaner dürfen Mit⸗ Llieder ſiines Vereins ſein. Der Eintritt bedarf der Genehmigung des Direktors und des aufſichtführen⸗

en Lehrers.

§ 4. Der öordentlichen Mitgliedſchaft geht eine dreimonatliche Probezeit vorher. Nur ſolche Bewerber, welche während dieſer Zeit ein wahres, ſachliches Intereſſe gezeigt haben, werden endgültig aufgenommen. Hierbei iſt die Zuſtimmung des aufſichtführenden Lehrers erforderlich.

§ 5. Kein Schüler darf gleichzeitig Mitglied mehrerer Vereine ſein.

Eine Ausnahme bildet der Turnklub, in welchen auch Mitglieder anderer Vereine eintreten können.

§ 6. Die Verſammlungen dürfen höchſtens einmal wöchentlich und nur in den Wohnungen der Mitglieder ſtattfinden. Ort und Zeit derſelben ſind auch dem aufſichtführenden Lehrer mitzutheilen. Auch dürfen nur mit deſſen Zuſtimmung Gäſte zugelaſſen werden.

§ 7. Von Vereinswegen dürfen regelmäßige Ausflüge, inſofern damit Geldausgaben verbunden ſind, nicht angeordnet werden. Zu jeder Feſtlichkeit, welche ein Verein veranſtalten will, iſt die Ge⸗ nehmigung des Direktors einzuholen. hur 5 8. Die Ausſchließung aus einem Vereine darf nie mit Ehren⸗ oder Verrufserklärung ver⸗

unden ſein.

§ 9. Das Eintrittsgeld darf eine Mark nicht überſchreiten; Austrittsgeld darf nicht erhoben werden. Der monatliche Beitrag darf 25 Pf. nicht überſteigen.

Außerordenliche Geldſammlungen unterliegen der Genehmigung der Direktors.

§ 10. Geldſtrafen dürfen höchſtens im Betrage von 20 Pf. erhoben werden.

§ 11. Dem aufſichtführenden Lehrer iſt am Schluß jedes Halbjahres über die Kaſſenführung Rechenſchaft abzulegen.

§ 12. Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß die Pflichten gegen die Schule, denen gegen den Verein in allen Fällen voranzuſtellen ſind.

III. Unterrichtsfragen. Nachdem die Perthes'ſchen Hülfsbücher für Sexta und Quinta durch ſolche erſetzt waren, welche der Weiterentwicklung der von Perthes angeregten Didaktik des lateini⸗

1) Mostellaria und Menaechmi. Die nicht geleſenen Teile wurden inhaltlich gegeben, ſo daß ein Eindruck

vom Ganzen entſtand. Auf Ludwig HolbergsHausgeſpenſt und ShakeſpeeresKomödie der Irrungen wurde hin⸗ gewieſen.