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dem Cato zugeschriebene Werkchen war im ganzen Mittelalter als Schulbuch sehr ver- breitet.“) An unserer Anstalt verschwindet es erst mit der Schulordnung von 1654.
Neben der Ubung des lateinischen Stils empfiehlt Hirtzwig häufige schriftliche Uber- setzungen aus dem Lateinischen ins Deutsche. Auch hierin erkennen wir den Einfluss des Ratichius, der auf das Verständnis der fremden Schriftsteller den Hauptwert legte und eine grössere Pflege der Muttersprache verlangte. Desgleichen dürfen wir wohl eine Einwirkung dieses Reformers in der beherzigenswerten Mahnung Hirtzwigs annehmen, dass nichts zur häuslichen Bearbeitung aufgegeben werde, was nicht in der Schule gründlich erklärt sei, wobei der Lehrer die richtige Mitte zwischen Breite und Knappheit halten müsse. Der Giessener Bericht über die Methode des Ratichius, vermutlich von Helvicus verfasst, hebt diesen Vorzug derselben lobend hervor, dass sie„das vielfache Memorieren eines noch nicht völlig verstandenen Lernstoffes und das Ubersetzen in eine fremde Sprache als un- gründlich und schädlich verdammt. ²)
„Vortrefflich ist auch die Weisung Hirtzwigs, dass der Lehrer, so lange der Schüler redet, stumm sein und unnöõtigerweise ihm nicht hineinreden oder einhelfen soll. Dies stimmt fast wörtlich mit der Kurpfälzischen Schulordnung von 1615 überein, die Hirtzwig gekannt zu haben scheint:„Die Lehrer sollen die Wiederholungen so gestalten, dass die Schüler aufrecht stehend, in zusammenhängender Rede, ohne durch unnötige Fragen unterbrochen zu werden, von dem, was sie gehört haben, Rechenschaft ablegen. Hier wollen wir, dass die Lehrer, so weit es mõglich ist, stumm sind, die Schüler aber den Mund aufthun“: ³) Eine Vorschrift, die, so alt sie ist, nie genug eingeschärft werden kann.
Eine andere methodische Anordnung Hirtzwigs, auf die er sich viel zu gute thut, kann uns freilich nur ein Lächeln abgewinnen. Um zwei Schüler zu gleicher Zeit abzuhören, lässt er die beiden vor der Klasse einander gegenübertreten und den einen durch den andern kontrollieren. Dieser eine Zug lässt erkennen, wie die Technik der Kunst, die wir heute in Deutschland Klassenunterricht nennen, damals noch in den Windeln lag. Aber Hirtzwig hatte solches Gefallen an diesem Mittelchen, dass er es in die Schulordnung von 1626 aufnahm; es erscheint auch noch in der von 1654.
So kann denn unser Schriftchen bei aller Unscheinbarkeit doch wohl auf ein gewisses Interesse Anspruch machen. Besonders lehrreich erweist sich die Beobachtung, wie die grosse Reformbewegung im kleinen weiterwirkte und sich auch bei einem Manne geltend machte, der in der Hauptsache auf dem alten Standpunkte verharrte, ja den wir als einen Gegner des Ratichius betrachten müssen. Wir finden hier bestätigt, was bei allen geistigen Bewegungen eintritt: sie ziehen auch den Gegner in ihre Gedankenkreise hinüber und wirken unbewusst auch da, wo ihnen Widerstand geleistet wird.
¹) Zarncke, der deutsche Cato. Uber das zweite Buch, die Civilitas morum, vermag ich keine Auskunft zu erteilen, da es mir trotz Anfrage bei verschiedenen Bibliotheken nicht nachgewiesen werden konnte.
²) Vogt I, S. 21.
²) Vormbaum, Evang. Schulordnungen II, S. 137: Repetitiones lectionum ita instituant(praeceptores), ut discipuli surgere iussi, continuo orationis cursu, non interpellati interrogationibus non necessariis, rationem eorum, quae audiverunt, reddant. Mutos hic, quantum fieri potest, Praeceptores, vocales discipulos volumus.


