Aufsatz 
M. Henrici Hirtzwigii Rectoris de Gymnasii Moena-Francofurtani ratione et statu ad Balthasarem Mentzerum epistola : mit Einleitung und Übersetzung / von Karl Reinhardt
Entstehung
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Später hatte Hirtzwig Gelegenheit, sich mit dem Reformer persönlich auseinander- zusetzen. Schon im Jahre 1610 war Ratichius nach Frankfurt gehommen. ¹) Der Rat erteilte ihm damals auf sein Ansuchen die Erlaubnis, sich hier aufzuhalten, und stellte jedermann frei, ihm die Jugend zur Unterweisung zu übergeben. Mit manchen längeren Unterbrechungen hatte er hier verweilt bis zum Jahre 1614. Im November 1616 erschien er wieder. Sämtliche evange- lischen Prediger empfahlen in einer langen Eingabe dem Rat,gewisse Personen zu ordnen, welche seine Lehrkunst und deren Fundamente hören, wann sie richtig befunden worden, ihm zu gestatien, mit seiner Lehrkunst einen Anfang zu machen. Wird befunden, dass solche Lehrkunst nicht richtig oder möglich, ist er erbötig, auf eines ehrenfesten Rats Befehl darvon abzulassen. ²) Der Rat ging darauf ein. Auf weitere Bitte des Ratichius entschied er:Soll man seinem Begehren statt geben und sind von Rats wegen darzu ver- ordnet Herr Johan Hektor zum Jungen, Herr Niklas Greiff, beneben den Herrn Advokaten, zween aus dem Ministerio und dem Rectori Scholae, wie auch der Stadt- und Ratschreiber. Beschluss vom 15. April 1617.5) So war also Hirtzwig Mitglied der Kommission, die über die Ausführbarkeit der Pläne des Ratichius ein Urteil zu fällen hatte. Auf ihren schrift- lichen Bericht, der leider nicht vorhanden ist, entschied der Rat am 22. Mai 1617 ¹):Soll man aus allerhand fürbrachten Ursachen und Motiven dem der Herren Deputierten zu Ende gedachter Relation angeheften Gutbedünken nachkommen und also Ihme Ratichio seine Gelegenheit fürderlich anderer Orten zu suchen ufferlegen und anzeigen lassen. Es wurde ihm also überhaupt nicht erlaubt, sich länger in Frankfurt aufzuhalten und Versuche mit seiner Lehrkunst an Privatschülern zu machen. Zu dieser schroffen Ablehnung wird Hirtzwig das Seinige beigetragen haben.

Wir können von unserem Schriftchen nicht Abschied nehmen ohne auch des letzten Punktes zu gedenken, den Hirtzwig berührt, der Gehaltsaufbesserungen. Wohl hatte er Ursache, die Erhöhung seiner eigenen Besoldung eine glänzende zu nennen. Nach dem Stadtrechnungsbuche bezog Cravelius ein Gehalt von 170 Gulden. Hirtzwig erhielt sofort mit seiner Anstellung 300 Gulden nebst freier Wohnung und Holzung, sowie an Natural- lieferungen 20 Achtel Korn und 1 Achtel Salzs). Dies war für jene Zeit und unsere Gegend eine recht bedeutende Besoldung. Die Giessener Professoren, die für sehr gut bezahlt galten, bezogen zur selben Zeit zwischen 240 und 270 Gulden, nebst 22 Achtel Korn und Holz⁰).

Die Hoffnung, die Hirtzwig ausspricht, dass durch die Vermittlung des Prediger- ministeriums auch für die Kollegen eine gründliche Gehaltsaufbesserung erreicht würde, erfüllte sich bald. Das erwähnte Schreiben, von sämtlichen evangelischen Predigern unter-

¹) Über seine Beziehungen zu dieser Stadt giebt ausführlichen Bericht: Widmann, in einem Vortrag vom 8. Januar 1870, abgedruckt imSchulmann XIX, S. 101 ff. Derselbe hat das betreffende Material der Schulakten benutzt und die Dokumente abgedruckt.

²) Schulakten I, Fol. 112 f.

²) Protokoll- und Bürgermeisterbuch 1616, Fol. 206.

) Ebendort 1617, Fol. 14.

) Schulakten I, Fol. 77. Vgl. Fol. 79 a.

) Nebel, Gesch. der Universität Giessen. Vorzeit 1828, S. 142.