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eintrete. Die Frankfurter Schulordnung von 1575 hielt sich im allgemeinen noch an jene Bestimmungen. Die unteren Klassen hatten damals stets, die oberen im Winter je vier Lehrstunden und eine Singstunde täglich. Nur im Sommer betrug die tägliche Stunden- zahl für die oberen Klassen einschliesslich des Singens sechs, doch machten hier die Ferien eine längere Pause. Erst während der Zeit des Verfalls war die Vermehrung eingetreten.
Hirtzwig verkürzte sofort bei seinem Eintritt die Unterrichtszeit in der untersten Klasse um eine ganze, in den übrigen um je eine halbe Stunde, die er vom Vormittags- unterricht abnahm. Dabei ist's im wesentlichen geblieben, wie die Schulordnung von 1626 zeigt¹):„Die Stunden sollen in jeder Klasse sein des Morgens zwar im Sommer von halb sieben bis zu neun, und Winters von halb acht bis uff zehen Uhr; nach Mittag aber Som- merszeiten von zwei bis uff fünf, im Winter von eins bis umb vier Uhrn. Mittwochen und Samstags nach Mittag bleiben frei.“ Das waren alles in allem 27 Schulstunden wöchentlich. Ein Teil der ersten halben Stunde ging hiervon noch auf die Andacht. Unsere jetzigen Schulreformer werden wahrscheinlich kaum wagen, in der Herabsetzung der Stundenzahl so weit zu gehen, wie die Praxis jener früheren Zeiten war. Jedenfalls wäre derjenige gründlich im Irrtum, der zur Verteidigung unserer Zustände sich auf die gute alte Zeit berufen wollte.
Es ist vielleicht von Interesse, den weiteren Verlauf dieser Sache an unserer Anstalt zu verfolgen.“) Die Schulordnung von 1654 hält die Zahlen von 1626 fest, sie ândert nur darin. dass der Nachmittagsunterricht im Sommer wie im Winter von eins bis um vier Uhr stattfindet.“) Das Mittagessen wurde damals sehr früh, schon um 11 Uhr ge- nommen. Die Schulordnung von 1765 bestimmt:¹)„Die Classen sollen alltäglich Vor- mittags um 8 Uhr angehen, und bis 11 Uhr, des Nachmittags aber, ausser Mittwochs und Samstags, von zwei bis vier Uhr dauern“: also 26 Schulstunden wöchentlich. Nur im Sommer fand von halb acht bis acht Uhr täglich Andacht statt. So blieb's bis zum Anfang dieses Jahrhunderts, wo hier wie allenthalben das Eindringen neuer Lehrgegenstände jene allmählich steigende Anschwellung der Stundenzahl und der häuslichen Arbeiten hervorrief, die jetzt zu immer schwereren Bedenken Aunlass giebt.
Von häuslichen Arbeiten scheint Ratichius nicht viel gehalten zu haben. Dahin zielen unter anderem die Worte in den Aphorismen?): In schola perceptum domi ne corrumpatur. Das„mannigerhand Lectiones Auswendiglernen“ ³⁵) verurteilte er überhaupt. Seiner An- regung werden wir es also zuschreiben, wenn Mentzer für die häusliche Wiederholung
¹) Schulakten III, Fol. 93.
²) Eine allgemeinere Untersuchung, die alle Schulordnungen des 16ten und 17ten Jahrhunderts umfasst, möchte lohnend sein. Soweit wir es zu überschauen vermögen, dürfte das Ergebnis sich wohl kaum wesentlich anders gestalten, als es für das Frankfurter Gymnasium hier festgestellt wird.
³) Schulakten III, Fol. 112.
¹) Vormbaum, Ev. Schulordn. III, S. 555. ³) Vogt I, S. 38.
6) Ebendort S. 9.


