Aufsatz 
M. Henrici Hirtzwigii Rectoris de Gymnasii Moena-Francofurtani ratione et statu ad Balthasarem Mentzerum epistola : mit Einleitung und Übersetzung / von Karl Reinhardt
Entstehung
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18 Sehr bedenklich, ja verwerflich ist die Einsetzung der Corycaei, die ihren Kameraden auflauern und was diese ausserhalb der Schule verbrochen haben, den Lehrern hinterbringen sollen. Den Namen wie die Sache hat Hirtzwig aus der Schulordnung des Päâdagogiums in Giessen übernommeni), die mit der älteren Marburger ubereinstimmte. Das Wort stammt aus dem Griechischen, in der lateinischen Sprache hat es nie Bürgerrecht gehabt. Seine Verwendung im Schulgebrauch jener Zeit verdankt es vermutlich einer Stelle aus Ciceros Briefen an Atticus 10, 18: omnes enim zwενearo videntur subauscultare quae loquor. Die Einwohner von Korykos, einer Stadt der durch Seerduberei berüchtigten Küste Ciliciens, waren sprichwörtlich geworden, weil sie den Piraten Spionen- und Verräterdienste leisteten. Nach dieser gelehrten Reminiscenz muss irgend ein Schulmann, vielleicht der Verfasser der Marburger Schulordnung, die Bezeichnung auf diejenigen Schüler angewandt haben, die den Lehrern Spionendienste verrichten sollten. Der Erfinder des Namens fühlte offenbar das Bedürfnis, durch ein möglichst weit abgelegenes Wort das Gehässige der Sache zu verdecken. ²) Hirtzwig hat dieses Erziehungsmittel nicht lange hier aufrecht erhalten können; die Schulordnung von 1626 kennt es nicht mehr, ebensowenig die von 1654.²) Auch dieser Fall zeigt, wie sehr er von den Giessener Einrichtungen sich beeinflussen liess. Doch darf nicht verhehlt werden, dass die Frankfurter Ordnung von 1575 etwas Ahn- liches enthält. Hier werden praefecti genannt, denen aufgetragen ist, den Lehrern unauf- gefordert oder auf Geheiss zu melden, wenn die Schüler in der Kirche oder auf den Plätzen und Gassen der Stadt sich ungezogen benehmen und ungebührlichen Lärm machen. Des- gleichen erwähnt die Breslauer Schulordnung von 1570, die aus der Trotzendorfschen hervorgegangen ist, neben den decuriones auch custodes, die auf sittsames Betragen ihrer Mitschüler in der Kirche und auf der Strasse zu achten hatten. Das allmähliche Ver- schwinden dieses früher, wie man sieht, so ausgedehnten ofſiziellen Angeberwesens darf als ein grosser Fortschritt betrachtet werden, denn es untergrub das Ehrgefühl und das Vertrauen der Schüler unter einander und zu den Lehrern, worauf doch allein wahre, eindringende Erziehung sich gründen kann.

Wenn nun auch die meisten der Erziehungsmittel, die Hirtzwig verwendet, unsern Beifall nicht finden können, so darf man doch nicht ausser Acht lassen, welche Zustände er hier antraf und welche Zuchtlosigkeit zu bekämpfen war. Beweis genug dafür ist der Umstand, dass die Schüler nur ihre Klassenlehrer noch einigermassen respectierten, um die übrigen aber sich so wenig kümmerten, dass sie nicht einmal die Mütze vor ihnen abnahmen.

¹) Geist, Geschichte des akademischen Gymnasiums zu Giessen. Programm von Giessen 1845.

²) In der Schulordnung des Stephaneums zu Aschersleben(1589)(Vormbaum I, S. 642) werden Choricei genannt mit ähnlichen Befugnissen: eine offenbar durch falsche Etymologisierung entstandene Form des Wortes.

3) Merkwürdiger Weise erscheinen die Corycaei wieder in der Frankfurter Schulordnung von 1765(Vorm- baum III, S. 565). Es heisst hier, dass die Lehrer durchgetreue Corycaeos öftere Nachforschungen halten sollen, ob die Armen- und Chorschüler ihrem Versprechen, sich anständig aufzuführen, auch nachkommen. Die Anordnung bezieht sich also nur auf die als unsichere Kantonisten ja stets besonderer Aufsicht bedürfender Chor- schüler. Dass in der Tradition der Schule die Corycaei, trotzdem sie durch die Ordnung von 1626 abgeschafft waren, sich gehalten haben sollten, ist kaum anzunehmen. Durch den Einftuss unseres Schriftchens, das, wie wir weiter unten sehen werden, als Anhang zur Schulordnung von 1654 neu gedruckt wurde, scheint der Name wie die Einrichtung, wenn auch in beschränkter Verwendung und gemildertem Sinne, wieder aufgelebt zu sein.