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der Zeit äusserst streng. So ist die Frankfurter Schulordnung von 1607 mit der Androhung von Prügelstrafen sehr freigebig. Hirtzwig hingegen ordnet an, dass bei Vergehungen gegen die gute Sitte wie bei Trägheit zunächst eine Note, ein Zeugnis erteilt wird. Auch die Schulordnung von 1607 kennt dies Erziehungsmittel, nur wendet sie es ganz neben- sächlich an, So dass es bald ausser UÜbung kam. Sie unterscheidet zwischen nota vulgaris, allgemeinem Zeugnis, das wohl periodisch erteilt wurde und Lob und Tadel enthielt, und nota moralis, Strafzettel. Dieselben Unterschiede werden wir bei Hirtzwig anzunehmen haben. Die Bemerkungen, mit denen er die Wiedereinführung dieser Zeugnisse empfiehlt, zeigen, dass er auf die Entwicklung des Ehrgefühls Wert legte und die Knaben zur Selbsterziehung leiten möchte. Zur Verschärfung der Noten treten Strafarbeiten, nicht schriftliche, sondern solche, die in Auswendiglernen bestehen. Erst wenn diese Mittel nichts fruchten, wird körperliche Züchtigung angewandt. Zur Rechtfertigung derselben beruft er sich auf die militärische Zucht, die ja damals wesentlich durch die Prügelstrafe aufrecht erhalten wurde. Wie die Kriegszucht jetzt auf ganz andere Grundlagen gestellt ist, so dürften die Ansichten des Ratichius heutzutage wohl allenthalben, wenigstens theoretisch, anerkannt sein.
Die Frankfurter Eltern beklagten sich übrigens nicht, wie die Köthener, über die zu seltene Anwendung der Rute. Mit einigem Missbehagen bemerkt unser Schulmann, dass sie mehr nach den Striemen, die ihre Söhne davon tragen, als nach ihrer Ungezogenheit forschen. Uberhaupt äussert er sich mit einer gewissen Gereiztheit über die Eltern und ihre Ansprüche. Um diese Stimmung zu erklären, sei hier eine Stelle aus der Vorrede zu seinem Vokabularium wiedergegeben:„Als werden verständige Eltern ihre Kinder Kram- wartens, Kinderwiegens, Ochsen- und Säuschlachtens wegen, auf gut Gergesenisch, nit etliche Stunden im Catechismo oder anderm versäumen lassen. Dann obwohl(gestaltsam uns, wann wir den Kindern nachschicken, oft entbotten wird:) kein Knab in einer Stund oder Tag, so versäumt wird, Doctor würde: So wird aber oft in einer Stund, eines ganzen Tags zu geschweigen, so viel vorbracht, dass dadurch gegenwärtige Schüler zwar nicht eben Doktorn werden: in nachfolgenden Lectionibus aber umb so viel schleuniger fort- kommen können. Dahingegen die saumhafte, so dergleichen Stunde verschlingelt und ver- schländert, Dochthorn(doch Thoren) oder Nochthorn bleiben.“ So begreifen wir auch, was es bedeutet, dass der Lehrer bei Beginn jeder Stunde zuerst nach den Abwesenden fragt und dieselben durch die Dekurionen herbei holen lässt.
Vömel glaubte, dass die Dekurionen, deren Namen und Amt ja bis zum heutigen Tage an unserm Gymnasium besteht, von Hirtzwig eingeführt seien. Sie kommen aber schon in der Schulordnung von 1607 vor, unter dem Namen der Decani kennt sie auch die Schulordnung von 1575. Die Bezeichnung rührt daher, dass die Schüler jeder Klasse in Dekurien, Abteilungen von je zehn, eingeteilt waren; der oberste derselben führte über die anderen Schüler die Aufsicht. Diese Anordnung lässt sich fast in allen Schulen jener Zeit nachweisen, sie stammt aus dem Mittelalter.¹) Hirtzwig scheint eine Anderung dadurch eingeführt zu haben, dass er das Amt dieser Klassenordner in wöchentlichem Wechsel Reih um gehen liess, eine Einrichtung, die hier sehr lange bestanden hat.
¹) Paulsen, Gesch. des gelehrten Unterrichts, S. 226.
Gymnasium 1891.


