Aufsatz 
M. Henrici Hirtzwigii Rectoris de Gymnasii Moena-Francofurtani ratione et statu ad Balthasarem Mentzerum epistola : mit Einleitung und Übersetzung / von Karl Reinhardt
Entstehung
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Gehen wir auf den Inhalt der Schrift ein, so kann der erste Teil, der von der Er- ziehung handelt, keinen erquicklichen Eindruck hervorrufen. Es fehlt hier zu sehr an positiven Vorschlägen, wie auf die Jugend eingewirkt werden soll, um ihre Kräfte auf gute Ziele zu lenken; fast alles läuft hinaus auf dasin Schranken halten. Diese Beschränkung der freien Bewegung, das Unterbinden auch der gesunden jugendlichen Triebe, der Lust am Spiel und an kräftigenden Körperübungen fällt besonders peinlich auf. Die Knaben und Jünglinge sollen im Sommer nicht im Flusse baden, im Winter sich nicht auf dem Eise und im Schnee bewegen! Doch dürfen wir aus diesen uns so befremdlich anmuten- den und widersinnig scheinenden Verboten unserem Schulmanne nicht zu schwere Vorwürfe machen. Er steht damit auf dem Boden aller damaligen Schulordnungen und giebt der allgemeinen Ansicht Ausdruck. Trotzendorf, der in seiner Musteranstalt Goldberg körper- liche Spiele nicht durchaus verpönte, verbot gleichfalls das Baden in Flüssen und Teichen und die Bewegung im Schnee und auf dem Eise; ebenso die Schulordnungen von Breslau 1570, Brieg 1581 und Altdorf(Nürnberger Gymnasium) 1575. Bei der letztgenannten ist dies um so auffälliger, weil sie Knabenspiele empfiehlt und Spaziergängen im Frühling, Sommer und Herbste mit Verständnis und liebenswürdiger Sinnigkeit das Wort redet.¹) Der Grund für diese Verbote war, wie auch unsere Schrift zeigt, die Rücksicht auf die Gefahr. Die Brieger Schulordnung erörtert in ernsthaftem Latein, dass, wenn man auf dem schlüpfrigen Elemente des Eises den Körper in schnelle Bewegung versetze, die Gefahr hinzufallen und Schaden zu nehmen nicht gering sei. Solch grossmütterliche Bedenken trauen wir gewöhnlich erst den Zeiten nach dem dreissigjährigen Kriege zu, in denen das deutsche Volk einem nach schwerer Krankheit langsam genesenden Körper glich, der alle Ursache zu übertriebener Angstlichkeit hat. Wir müssen uns also belehren lassen, dass diese Ansichten sich schon früher vorbereiteten. Auch handelt es sich offenbar nicht nur um Pedanterien einseitiger Schulmeister. Das Publikum nahm denselben Standpunkt ein. Denn als Grund für sein Vorgehen führt Hirtzwig an, dass, wenn irgend ein Unglück beim Baden oder auf dem Eise geschehe, man die Schule dafür verantwortlich mache, weil sie solche Dinge erlaube. Die Sitte, bei Unfällen nach einem Sündenbock zu suchen, ist ja auch jetzt noch nicht ganz abgekommen, und die Schule muss nicht selten als solcher herhalten. Aber eine Unterstellung, wie sie hier gemacht wird, wäre denn doch heute unerhört.

Man verbietet nichts, was nicht geübt wird. Wir dürfen also annehmen, und sehen es durch Hirtzwigs Tadel bestâtigt, dass bis in jene Zeiten die deutsche Jugend das Baden und Schwimmen und die winterlichen Eisvergnügungen mit Eifer aufsuchte. Aber jene Verbote waren nicht wirkungslos. Nach dem Gdreissigjährigen Kriege kommen die Leibesübungen unter der deutschen Jugéend immer mehr ab, ja man beginnt allgemein, das Baden im Freien für unschicklich zu halten. Wir müssen uns dies vergegenwärtigen, um zu begreifen, welchen Dank wir Männern wie Rousseau, Klopstock und Jahn schulden, die von solcher Unnatur uns befreit und als Apostel einer besseren Zeit uns zu gesunderer, kräftigerer Gesinnung zurückgeführt haben.

Wie den genannten Ubungen, so geht es in unserem Schriftchen auch den Knaben- spielen: sie werden kurzweg verurteilt. Die Schüler sollen sich nicht auf den Strassen und

¹) Vormbaum, Evang. Schulordn. I, S. 210, 325, 628.