Aufsatz 
M. Henrici Hirtzwigii Rectoris de Gymnasii Moena-Francofurtani ratione et statu ad Balthasarem Mentzerum epistola : mit Einleitung und Übersetzung / von Karl Reinhardt
Entstehung
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Singen verdienten, zu Neujahr von jedem einen Gulden schenken liess. Er entschuldigt diese niederträchiige Erpressung damit, dass sie ihm das Geld freiwillig gäben und er ja auch viel Mühe und Arbeit mit der Verteilung der Almosen habe. Dies geschah zu derselben Zeit, da der Rat der Stadt Frankfurt sich auf das ausgiebigste und unredlichste am Stadt- säckel erholte, da Schmausereien und Gelage für städtische Kosten auf den Amtern an der Tagesordnung waren und eine stehende Rubrik in den Ausgabebüchern der Stadt sich das Fressgeld betitelte.¹) Jene Anklageschrift der Schüler gegen ihren eigenen Rektor aus dem Frühjahr 1603 enthält noch weitere schlimme Dinge: Er behandele sie, heisst es, mit Maulschellen und heftiger Züchtigung, mehr nach Art eines Gladiators und bösen Wolfes, als eines Lehrers und guten Hirten, er versäume fast täglich seine Lehrstunden und Exercitien, er habe die Chorschüler angesprochen, nächtlicher Weileauf der Gassen die ludicra et tripudia cantando mit ihm zu vagiren, mit Scherzlied und Tanz durch die Strassen zu schweifen. Seine ebenso heftige wie unwürdige Verteidigungsschrift muss die Anklagepunkte im wesentlichen zugestehen. Trotzdem entschied der Rat gegen die Schüler, die zum Teil ausgewichen waren und in Bockenheim sich aufhielten, um dort den Ausgang ihrer Sache abzuwarten. Es mögen freilich unter ihnengrobe und verlaufene Bachanten gewesen sein, fahrende Schüler und Läufer. die ihrer guten Stimme und ihrer UÜbung im kunstmässigen figurierten Gesang die Aufnahme verdankten. Den Rektor liess der Rat im Amte; er hatte für ihn nur die Mahnunganstatt bisher gebrauchter Vehemenz eine ge- bührende Sanftmuth und Bescheidenheit anzuwenden, seiner Schul fleissig abzuwarten, uff der Gassen bei Nacht das Singen einzustellen und auf Geschenke der Armenschüler künftig

gzu verzichten. ²)

Das mag für eine Zeit lang geholfen haben. Es ist aber doch wohl nicht zufällig, dass erst im Februar 1615, nachdem im Dezember des vorhergehenden Jahres durch die Gefangennahme und Abführung Fettmilchs die politischen Unruhen zum Abschluss gebracht waren, die Klagen gegen den Rektor wieder auftreten und nun auch zum Austrag gebracht werden. Er wird jetzt beschuldigt, die Büchsen mit den Almosen der Armenschüler seit längerer Zeit heimlich erbrochen und Geld aus ihnen entwendet zu haben. Wenn ihm dies Verbrechen auch nicht nachgewiesen werden kann, so spielt er bei den Verhandlungen doch eine sehr zweideutige Rolle. Dann kommt auch wieder die Klage, er seiziemlich unfleissig in lectionibus, denn er sehr oft abgefordert wird. Er nehme die Knaben aus den Klassen, um ihmallerhand Haussarbeit und Bosselwerk zu verrichten; er gebe den benachbarten Schülern leichtlich Urlaub zu Heimreisen und befehle ihnen an, wenn sie wiederkämen, ihm etwas mitzubringen.¹) Die allgemeinen Klagen fasst eine ausführliche Denkschrift der evangelischen Prediger an die Scholarchen vom 30. Juni 1615 zusammen: Die lateinische Schule sei seit geraumer Zeit in merkliches und unverantwortliches Ver- derben und Abnehmen geraten. Die Schüler der ersten und zweiten Klasse seien so gar übel beschlagen, dass sie auch die einfachen Regeln nicht wüssten, geschweige denn sie anwenden könnten. Deshalb seien die Frankfurter bei anderen Gymnasien, bei Universitäten und Akademien wegen des Niedergangs und Verderbnisses ihrer Schule übel beschrieen,

¹) Kriegk, Gesch. von Frankfurt, S. 240. Speyer, die Frankfurter Revolution, S. 9. ²) Schulakten I. fol. 27 46. ³) Schulakten I. fol. 65 75.