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1894. Mai 10. Dasselbe fordert Bericht darüber, wieviel Schüler jeder Klasse in Sachsenhausen oder in einem bezeichneten Distrikt der inneren Stadt wohnen, und wieviel Schüler in den Jahren 1893 und 1894 in die Sexta aufgenommen worden seien.
3„ 23. Dasselbe erteilt dem Direktor Urlaub vom 29. Mai bis zum 21. Juni und ge- nehmigt dessen Vertretung in den Direktorialgeschâften durch Herrn Professor Dr. Reichenbach und in den Unterrichtsstunden durch den Schulamtskandidaten Herrn Giesselmann.
„„ 30. Dasselbe zeigt an, daß es mit Rücksicht auf die an die Behörde herangetretenen Antràge auf Abänderung der Schulzeit für das Sommerhalbjahr beschlossen habe, eine Umfrage bei sämtlichen Eltern, deren Kinder öffentliche städtische Schulen besuchen, zu veranstalten, und übersendet 520 den Eltern der Schüler zu übermittelnde Exemplare eines hierauf bezüglichen Fragebogens.
„ Zuli 31. Dasselbe übersendet die Bestallungsurkunde für den Oberlehrer, Herrn Th. Morin.
Aug. 25. Dasselbe genehmigt, daß ein Fünfkampf der Schüler der höheren Schulen am 19. September auf dem Spielplatze„Altaracker“ veranstaltet werde.
„ Oktob. 18. Dasselbe fordert Berichterstattung über das Ergebnis der Anmeldungen für die Untertertia zu Ostern 1895.
„ Dez. 9 Dasselbe teilt mit, daß die Schulbehörden die Beurlaubungen behufs Teilnahme an dem französischen Ferienkursus und die Anordnung der erforderlichen Ver- tretungen den Direktoren überlassen und ausnahmsweise für jede Schule eine Bewilligung von Vertretungskosten für definitiv angestellte Lehrer im Betrage bis zu 90 Mark zur Verfügung stellen.
1895. Jan. 5. Dasselbe teilt einen die Auszahlung von Gehalten, Tagegeldern u. s. w. be- treffenden Protokollauszug des Magistrats mit.
„„ 14. Dasselbe teilt Abschrift einer von dem Kgl. Provinzial-Schulkollegium über- mittelten Ministerial-Verfügung mit, durch welche die Annahme freiwilliger Geschenke der Schüler beim Austritt aus der Schule zu Gunsten der Lehrer- Witwen- und Waisenkassen gestattet werden, die Einsammlung von Gaben und Geschenken für diese Kassen in Frankfurt a. M. bei der Anmeldung oder dem Eintritt von Schülern in die städtischen höheren Schulen als unstatthaft er- klärt wird.
„„ 18. Dasselbe fordert, unter Bezugnahme' auf ein von den Schuldirigenten einge- reichtes Gutachten bezüglich der Sommerferien, die Besprechung der darin angeregten Fragen mit dem Lehrerkollegium und eine nochmalige Außerung.


