II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
1894. März 30. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium weist die Herren Schulamtskandidaten
2„
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27
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April
Mai
Nov.
1895. Jan.
1894. Febr.
7
März
10.
Gerlach und Jahn der Anstalt zur Ableistung des pädagogischen Probejahrs zu.
Dasselbe setzt die Unterrichtszeit für das Schuljahr 1894/5 fest. Dasselbe teilt eine die Behandlung des 4. u. 5. Hauptstücks des Lutherischen
Katechismus in der Schule betr. Ministerial-Verfügung mit.
.Dasselbe überweist der Bibliothek der Anstalt das Jahrbuch für Jugend- und
Turnspiele.
Dasselbe überweist der Anstalt 8 Exemplare der Festurkunde über die Einweihung
der neuen Schloßkirche zu Wittenberg zur Verteilung an würdige evangelische Schüler am Reformationsfeste.
Dasselbe teilt eine die Stipendien für Lehrer der neueren Sprachen betr. Ministeral-
Verfügung mit.
Dasselbe überweist der Bibliothek der Anstalt und zur Verteilung an würdige evangelische Schüler 5 Exemplare von„Witte, Festschrift über die Erneuerung der Schloßkirche in Wittenberg“.
.Dasselbe teilt eine Ministerial-Verfügung mit, betr. den vom 3. bis 15. Januar
1895 für Lehrer der neueren Sprachen dahier abzuhaltenden Lehrkursus, und fordert Anzeige, welche Lehrer der Anstalt bereit sind und sich dazu verpflichten, an diesem Kursus teilzunehmen.
.Dasselbe übersendet einen Auszug des Berichtes seines Departementrates über
die am 14. und 15. November v. J. vorgenommene Revision der Anstalt.
. Dasselbe teilt eine die Erfolge des Schreibunterrichts betr. Ministerial-
Verfügung mit.
.Dasselbe bestimmt, daß die Ferienordnung vom 31. März 1892 auch fernerhin
in Kraft bleibe.
.Das Curatorium der höheren Schulen macht Mitteilung über den von dem Vorstand
des Physikalischen Vereins in Aussicht genommenen Fortbildungskursus für Lehrer höherer Schulen in der Zeit vom 28. März bis 4. April.
Dasselbe fordert Bericht über die an der Anstalt hinsichtlich der Notwendigkeit einer Aula, der zur Erteilung von Religionsunterricht erforderlichen Raume und der Breite der Korridore gemachten Erfahrungen.


