Aufsatz 
Die pädagogische Literatur für unseren Regierungsbezirk / von Carl Ackermann
Entstehung
Einzelbild herunterladen

28

Schwerhörigkeit nicht beizumessen ist, darf als durch die angestellten Ermittelungen sicher bestätigt erachtet werden.... Es ist daher zu einer etwaigen specialärztlichen Untersuchung der höheren Schulen auf Schwerhörigkeit ein Anlass nicht anzuerkennen, sondern es ist diese Sorge ausschliesslich dem Elternhause zu überlassen. Der Schule ist nur zur Pflicht zu machen, dass sie bei denjenigen schwerhörigen Schülern, welche ihr Ubel noch nicht zur Teilnahme am Unterricht unfähig macht, durch besondere Berücksichtigung(Anweisung der geeignetsten Plätze) und Aufmerksamkeit die nachteiligen Folgen des Leidens für die geistige Entwickelung der Schüler möglichst zu ermässigen suche, und dass sie, wo die beginnende Schwerhörigkeit den Eltern noch nicht bekannt zu sein scheint, dieselben sofort in Kenntnis setze und ihnen die Einholung ärztlichen Rates anheimgebe. Von dem Wohlwollen der Lehrer für die ihnen anvertraute Jugend darf ich voraussetzen, dass diese Pflichten in allen Fällen sorgfältig erfüllt werden, und dies um so zuversichtlicher, da in den Lehrerkreisen die Aufmerksamkeit auf alle Fragen der Gesundheitspflege unverkennbar in erfreulicher Zunahme begriffen ist. Wenn schwerhörige Schüler ungeachtet solcher Massregeln nicht im Stande sind, dem Unterrichte zu folgen, so sind die Eltern oder deren Stellvertreter hiervon mit dem Bemerken in Kenntnis zu setzen, dass von einem ferneren Besuche der öffentlichen Schule seitens ihres Sohnes ein Erfolg nicht zu erwarten sei.

26. November/7. Dezember 1885. Dasselbe teilt eine Verfügung des Herrn Ministers mit, wodurch derselbe eingehenden Bericht einfordert über die Ausdehnung der in den letzten 3 Jahren veranstalteten gemeinsamen Ausflüge von Schülern unter der Führung von Febresn. sogenannte Turnfahrten.

23. November/12./14. Dezember 1885. Dasselbe teilt zwei Ministerialerlasse mit, durch welche eröffnet wird, dass es Allerhöchster Wunsch Seiner Majestät des Kaisers und Königs sei, etwaige Kundgebungen der freudigen Teilnahme an dem am 2. Januar 1886 eintretenden Verlauf der 25 jährigen Regierung Seiner Majestät auf ein thunlichst geringes Mass beschränkt zu sehen. Der Herr Minister erklärt dann weiter, dass er es als selbstverständig betrachte, dass bei dem Wiederbeginn des Unterrichtes nach den Weihnachtsferien eine der hohen Bedeutung des Jubiläums entsprechende Schulfeier stattfinde.

19, Januar 1886. Der Herr Provinzial-Steuer-Direktor zu Cassel teilt im Auftrage des Herrn Finanzministers eine Zusammenstellung derjenigen Bestimmungen mit, welche für die Annahme, die Ausbildung und die Anstellung der Supernumerare bei der Verwaltung der indirekten Steuern zur Zeit Geltung haben. Die Bewerber können die wissenschaftliche Vorbildung durch das Zeugnis der Reife einer Realschule nachweisen, müssen die Militärpflicht als Einjährig-Freiwillige durch befriedigend geleistete Militärdienste erfüllt haben und die Mittel für ihren Unterhalt auf 3 Jahre nachweisen. Das Weitere kann bei dem ÜUnterzeichneten eingesehen werden.

Der Vorstand der städtischen Elementarlehrerwitwenkasse teilt einen Nachtrag zu dem Statute der Kasse mit, wonach unter anderem die jährliche Witwen- und Waisenpension auf 500 Mark erhöht worden ist.

28. Januar 1886. Das Kuratorium teilt mit, dass dasselbe nunmehr im Einverständnis mit den städtischen Behörden den Modus festgestellt hat, nach welchem die Berechnung der Anciennetät für die Lehrer zu erfolgen hat und übersendet ein Verzeichnis der Lehrer mit der ermittelten Anciennetät der einzelnen.