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Sitten eines Volkes auf seine Kunst haben, sondern umgekehrt, welchen Einfluss die Kunst auf die Sitten hat. Die Wirkung der Kunst richtet sich, ohne dass es der Einzelne merkt, unbeschränkt auf das ganze Volk und übt auf dessen geistigen und sittlichen Zustand, auf sein Befinden im weitesten Sinne des Wortes den grössten Einfluss. In dieser Rich- tung zeigt sich das Kunstleben als wichtiger Gegenstand der allgemeinen Kulturgeschichte. Wo sich die Kunst verirrt hat, wo sie gesunken ist, da muss selbstverständlich das Volks- wohl sich auch verschlechtern. Ja Plato und Andere, wie wir sehen werden, haben sich nicht gescheut, zu behaupten, dass diese Verschlechterung der Sitten des Volks eine not- wendige Folge aller Kunstübung überhaupt sei.
Ob diese Denker Recht haben, welchen Wert die Kunst hat, welchen Einfluss sie auf die Gesittung eines Volkes ausübt, diese Fragen sind es, welche in der folgenden Ab- handlung erörtert werden sollen. Sie stehen jedem, der an den Verhältnissen seiner Zeit bewusst teilnimmt, nahe, sie sind eine Seite der allgemeinen Kulturgeschichte und wen könnten sie näher angehen, als den Lehrstand, der vor anderen den Beruf hat, das Werk der Kultur zu fördern?
Schon im Altertum sind Stimmen laut geworden, welche der Kunst gar keinen oder doch nur einen sehr bedingten und eingeschränkten sittlichen Wert zuerkannten.
Bei den Griechen sind es besonders die Dorier, bei denen eine gewisse feindliche Stellung zur Kunst klar zu Tage tritt. Das dem dorischen Staatswesen zu Grunde liegende Princip, dass der Einzelne mit allen seinen Krüften dem Gemeinwesen angehöre, schuf eine Auffassung, welche die Kunst viel mehr zurückhielt als beförderte. Am klarsten ist diese Auffassung in den Lykurgischen Gesetzen zum Ausdruck gekommen.
Die Zubjektivität und das Individuelle sind es, das sah der spartanische Gesetzgeber ein, welche sich durchaus frei entwickeln müssen, wenn Künste und Wissenschaften ge- deihen sollen. Doch über einer solchen ungehemmten Entwicklung der Einzelnen geht— das war Lykurgs Ansicht— der Staat zu Grunde. Daher, glaubte er, sei es vor allem die Aufgabe des Gesetzgebers, die Kunst in ihrer Einwirkung auf das Volk zu überwachen und ihr möglichst den Eingang in Sparta zu verschliessen. Seine Absicht ging darauf hinaus, die Spartaner dahin zu bringen, dass sie die Pflichten gern und voll übernähmen, welche das Gemeinwesen von den Einzelnen verlangen kann. Vor allem sollte die volle Kraft des Einzelnen den Kriegsübungen zu gute kommen, dabei ernste Zucht und herbe Einfachheit des Lebens mit aller Strenge des Gesetzes gehütet werden. ¹) Es ist nun aber eine irrige Vorstellung, wenn man glaubt, Lykurg hätte in Sparta jede Ausübung der Kunst verboten. Nicht die Kunst an sich wurde ausgeschlossen, sondern nur ihre Aus- artung zu verhindern gesucht. Der dorischen Musik legte er sogar grosse Bedeutung bei. So soll auf seine Veranlassung Thaletas berufen worden sein und durch die Kraft seiner Musik Unruhen und Streitigkeiten in Sparta geschlichtet haben. Überhaupt geschieht zu Lykurgs Zeiten öfter der Einwirkung dorischer Musik auf die Ordnung staatlicher Ver- hältnisse Erwähnung. Schon in den ältesten Zeiten wurde in dorischen Ländern die Musik gepflegt, jedoch nur eine Tonart, die dorische. Als einziges Instrument hatte man die viersaitige Lyra. Der Charakter dieser Musik war, dem dorischen Charakter gemäss, ernst und streng. Die Alten, welche das Ethische in der Musik viel bestimmter zu fassen ver-
¹) Vergl. über dieses ganze Kapitel O. Müller, die Dorier und Curtius, Gr. Gesch. I S. 165 f.


