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In diesen Dokumenten spiegelt sich ein gutes Stück der Leiden der Priesterschaft wieder. Für die Leistungen, die man von ihnen verlangte, hatten sie Anspruch auf Ent- schädigung seitens der königlichen Kasse, aus der die Bedürfnisse für den Kult bestritten wurden. Blieben die Leistungen aus, so stockte auch der Opferdienst und das Tempel- personal war der Not preisgegeben.
Welche Stellung Ptolemäus, der in dem Leben der beiden Sarapispriesterinnen eine so bedeutungsvolle Rolle spielt, in dem Opferbetrieb einnahm, ist aus dem im vorhergehenden Erörterten noch nicht ersichtlich. Er wird gelegentlich als der Anwalt der Zwillinge be- zeichnet(xpοsarizros roy dy T ee risic dee Lond. XVII(VI), 4 u. ö.); aber wie sich aus der oben mitgeteilten Urkunde ergiebt, ist das nicht ein Ausfluß seiner Stellung gewesen, sondern war lediglich dem Umstande zuzuschreiben, daß Ptolemäus ein Freund des verstorbenen Vaters der Zwillingsschwestern war ¹). Nur soviel ließ sich aus dem Verhältnis, in dem Ptolemäus zu diesen steht, mit einigem Grund folgern, daß er einen gewissen Ein- fluß auf die Besetzung vakanter Priesterstellen auszuüben vermochte. Dasselbe ergiebt sich auch aus dem weiteren Umstande, daß die von ihm eingereichten Bittgesuche für die beiden Priesterinnen zu einem lebhaften Schriftenaustausch der in Betracht kommenden Instanzen führten und zwar auf Grund einer von dem Könige persönlich angeordneten Untersuchung und daß den Benachteiligten, wie es scheint, nach längeren Verhandlungen ihr Recht wurde. Es würde aber voreilig sein, auf Grund hiervon dem Ptolemäus irgend eine hervorragende Stellung innerhalb der Priesterschaft des Sarapeums anzuweisen. Denn es mag ein Zufall sein, daß gerade diese Korrespondenz uns in solchem Umfange erhalten ist, während viel- leicht zahllose ähnliche, die einen ähnlichen Erfolg hatten, verloren gingen oder noch im Sande vergraben liegen. Mit Schlüssen a priori ist also jedenfalls der Persönlichkeit des Ptolemäus nicht beizukommen. Vielmehr kann nur das die Aufgabe sein, auch hier die einzelnen Angaben zusammenzustellen, aus denen ein Schluß auf die Stellung, die Ptolemäus im Sarapeum einnahm, zu ziehen ist, und von da aus weiter zu schließen auf die Bedeutung des in Frage stehenden zito.*νoc, was er mit so geflissentlicher Betonung zu sein angiebt.
Zu trennen von der Frage nach der Bedeutung dieses Ausdrucks ist jedenfalls die Beobachtung, die sich aus den Texten ergiebt, daß Ptolemäus ebenfalls priesterliche Funktionen ausgeübt hat. In einem Bittgesuch, das die Aufnahme seines Bruders in eine in Memphis stehende Truppenabteilung zu bewirken sucht, wird als Grund angegeben, daß der Bittsteller an der Löhnung teilnehmen und dadurch in die Lage versetzt sein will,«die Opfer für Euch und Eure Kinder zu bringen» ²). Mit einem ähnlichen Ausdruck ist von dem Priesterdienst der Zwillinge die Rede(s. o. S. 7). Daß man mit dieser Eigenschaft als Priester nicht die andere als âro*oc identifizieren darf, ergiebt sich daraus, daß von andern Persönlichkeiten
1) Brunet de Presle hat also schwerlich mit seiner Bemerkung recht, wenn er Notices, p. 271 sagt: II parait que Ptolémée fils de Glaucias, fort de son origine macédonienne, de sa qualité de„ατο*νς et d'un certain degré d'instruction, s'était constitué, en quelque sorte, le défenseur officieux, près des autorités grecques, de toutes les personnes qui, dans le Sérapéum, avaient à se plaindre de quelque injustice». Daß er auch in dem in Par. 24 behandelten Falle als Anwalt auftrat, ist kein Beweis dafür. Denn dieser Papyrus ist so verstümmelt erhalten, daß man kein deutliches Bild von der hier vorliegenden Sachlage erhalten kann. Möglicherweise waren es auch hier persönliche Gründe, die ihn zum Einschreiten veranlaßten.— Wie nahe auch die Familie des Ptolemäus mit den Zwillingsschwestern bekannt war, ergiebt sich aus Par. 32, wo Lysimachus, ein Bruder des Ptolemäus, in einer Briefüberschrift neben diesem und seinem andern Bruder Apollonius auch die Zwillinge grüßt.— 2) Lond. XXIII(II), 27 ff.: 5 ½ εμιωιοόκσηmπ⁵△αυ νυν d6 αυιει xεαλμεᷣ νεεν rxs 0i4s beg Te bly dh dy Tevy, 5Gꝓ b tsönts Aες 2υαμς, N⸗ 5 7. 0 5 ꝓHρ8 ο ⁴ό ν Aανta Svy. Ubrigens ist bemerkenswert, daß Ptolemäus den Ausdruck dεναπεαεetv, der speciell die priesterlichen Funktionen bezeichnet (vgl. Letronne, Recueil des inscr. grecques et latines de l'Egypte I(Paris 1842], p. 304s.), nie von sich anwendet. Man ist daher gar nicht einmal gezwungen, den Ausdruck ite et“ doaias von priesterlicher Funktion zu verstehen.


