Aufsatz 
Vergleichende Zusammenstellungen über die Schüler der ersten 50 Jahre des Bestehens der Anstalt
Entstehung
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(Schluss) und dem A. T.(Anfang). l. und II. Abt.: Lehre von den 3 letzten Sakra- menten und Glaubenslehre bis zum 3. Glaubensarti kel nach dem Diözesan-Katechismus- Bermoser.

Die Turn- und Bewegungsspiele wurden unter Leitung des Turnlehrers Dr. Voigt im Sommer am Donnerstag Nachmittag von 4 Uhr ab betrieben: zur Teil- nahme daran sind die Schüler verpflichtet.

Der eigentliche Turnunterricht wurde in 3 Abtheilungen und zwar in den beiden ersten mit 3, in der dritten mit 2 Stunden wôchentlich erteilt. Ausserdem hatten die Vor- turner wöchentlich eine besondere Stunde. Befreit waren 10 Schüler, daneben im Winter noch 6 auswärtige Schüler.

Der Gesang-Unterricht wurde in 3 Abteilungen erteilt: 1) Vorschulkl. 2 und 3. 1 St. Salzmann. 2) Vorschulkl. 1 und VI, V, 2 St. Schmeisser. 3) IV- II, 2 St. (Befreit waren am Schluss des Schuljahres 21 Schüler). Schmeisser.

II. Aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

31. 2. 92. Ferienordnung: Nach den Sommerferien beginnt der Unterricht erst am Dienstag Morgen, dafür beginnen die Pfingstferien erst mit dem ersten Feiertag.

9. 5. 92. Ministerial-Erlass macht strenge Verfolgung der Schülerverbindungen zur Pflicht(s. VII).

2. 7. 92. Für Fälle grosser Hitze wird das Verfahren der Berliner Schulen em- pfohlen, wonach bei+ 20⁰° R. um 10 Uhr der Nachmittagsunterricht ausgesetzt wird.

12. 9. 92. Allerhöchster Erlass vom 28. 7. 92. betr. Titel- und KRangverhältnisse der Lehrer an höheren Schulen: alle wissenschaftlichen Lehrer erhalten die Amtsbezeichnung »Oberlehrer« mit dem Rang der KRäte fünfter Klasse. Wegen Ausführung der weiteren Allerhöchsten Bestimmungen wird Verfügung vorbehalten.

29. 9. 92. Warnung vor dem Gebrauch von Schusswaffen. Schüler, welche da, wo die Schule die Aufsicht führt, im Besitze von gefährlichen Waffen, insbesondere von Pistolen und Revolvern betroffen werden, sind mindestens mit Androhung der Verweisung von der Anstalt, im Wiederholungsfalle aber unnachsichtlich mit Verweisung zu bestrafen.

III. Zur Geschichte des Schuljahres.

Das Schuljahr 1892/93 begann am 25. April 1892 mit einer bedeutsamen Anderung in der Organisation der Anstalt. Nachdem schon wiederholt die Zweck- mässigkeit des obligatorischen Unterrichts im Lateinischen für die Realschüler in Zweifel gezogen war, wandte sich unterm 5. April 1890 eine grössere Anzahl hiesiger Bürger an den Stadtrat mit der Bitte, für die Umwandlung des Realprogymnasiums in eine lateinlose Realschule einzutreten. Das Kuratorium bezeichnete zwar unterm 14. Juli 1890 den Augen- blick als nicht geeignet, weil die Umgestaltung des gesamten hôheren Unterrichts grade damals vom Herrn Unterrichtsminister in Angriff genommen war, unterbreitete aber doch

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